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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Entwurf vom 8. April 2013
Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV)
vom ...
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 11 und 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29.
April 19981 (LwG)
verordnet:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Unterstützte Massnahmen
Zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft können Finanzhilfen gewährt werden für:
a. die Entwicklung, Weiterentwicklung und Umsetzung von Qualitätssicherungs- und Nachhaltigkeitsprogrammen; oder die Teilnahme an solchen Programmen
b. die Entwicklung und die Umsetzung innovativen Nachhaltigkeitsprojekten.
Art. 2 Allgemeine Anforderungen
Die Massnahmen müssen:
a. auf die Bedürfnisse des Marktes ausgerichtet sein;
b. sich auf die Werte und das Leitbild der Charta zur Qualitätsstrategie der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft beziehen;
c. zum Zweck haben, die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft beziehungsweise der betreffenden Branche langfristig zu stärken;
d. von den verschiedenen Stufen der betreffenden Wertschöpfungskette gemeinsam getragen werden;
e. zum Zweck haben, die Absatzmenge schweizerischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse, den Marktzugang oder den Produzentenpreis langfristig positiv zu beeinflussen; und
1 SR 910.1
2013–......