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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Entwurf vom 8. April 2013

Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV)

vom ...

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 11 und 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29.

April 19981 (LwG)

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Unterstützte Massnahmen

Zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft können Finanzhilfen gewährt werden für:

a. die Entwicklung, Weiterentwicklung und Umsetzung von Qualitätssicherungs- und Nachhaltigkeitsprogrammen; oder die Teilnahme an solchen Programmen

b. die Entwicklung und die Umsetzung innovativen Nachhaltigkeitsprojekten.

Art. 2 Allgemeine Anforderungen

Die Massnahmen müssen:

a. auf die Bedürfnisse des Marktes ausgerichtet sein;

b. sich auf die Werte und das Leitbild der Charta zur Qualitätsstrategie der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft beziehen;

c. zum Zweck haben, die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft beziehungsweise der betreffenden Branche langfristig zu stärken;

d. von den verschiedenen Stufen der betreffenden Wertschöpfungskette gemeinsam getragen werden;

e. zum Zweck haben, die Absatzmenge schweizerischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse, den Marktzugang oder den Produzentenpreis langfristig positiv zu beeinflussen; und

1 SR 910.1

2013–......