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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Direktzahlungsverordnung Anhörung

2.4 Auswirkungen

2.4.1 Bund

Die Einführung von Landschaftsqualitäts- und Ressourceneffizienzbeiträgen, von Beiträgen für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion und von Beiträgen für die Biodiversität im Sömmerungsgebiet haben einen personellen Mehraufwand von maximal 2,5 Stellen für den Vollzug zur Folge. Von 2013-2015 besteht zusätzlich ein temporärer Mehrbedarf von 1,5 Stellen. Zum einen besteht erfahrungsgemäss ein grosser Informations- und Kommunikationsbedarf bei der Anpassung des Direktzahlungssystems. Zum anderen bringt die Umstellung auf georeferenzierte Daten im Bereich der Informatik und die Einführung der neuen Instrumente einen temporären Mehraufwand mit sich.

Die vorgesehenen Ausgaben für die Direktzahlungen betragen gemäss Zahlungsrahmen jährlich 2 814 Millionen Franken (2014-2017). Sie liegen damit in etwa auf gleicher Höhe wie in den Jahren 2012 und 2013.

Mit den vorgeschlagenen Beitragsansätzen und den geschätzten Beteiligungen an den freiwilligen Programmen wird der Finanzbedarf für die einzelnen Direktzahlungsarten ungefähr den Annahmen in der Botschaft des Bundesrates (S. 2300) entsprechen. Gewisse instrumentelle Änderungen sowie Absichtserklärungen zur Mittelverteilung im Rahmen der parlamentarischen Beratungen führen zu geringfügigen Abweichungen. Die nachfolgende Tabelle zeigt basierend auf den Direktzahlungsansätzen gemäss Anhang 7 der DZV und Annahmen zu den Flächen- und Tierbestandsentwicklungen eine aktualisierte Schätzungen des Finanzbedarfs für die Jahre 2014 und 2017.

(in Mio. Fr.) 20142017

Versorgungssicherheitsbeiträge 1 081 1 081 Kulturlandschaftsbeiträge 492516

Biodiversitätsbeiträge 298341

Landschaftsqualitätsbeitrag 30110

Produktionssystembeiträge 366393

Ressourceneffizienzbeiträge 4874

Übergangsbeitrag 499299

Total 2 814 2 814

Für die Versorgungssicherheitsbeiträge liegt der voraussichtliche Finanzbedarf mit jährlich 1‘081 Mio. Fr. etwas tiefer als der Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 geschätzt hatte. Ein Grund dafür die ist Beitragsabstufung nach Fläche des Basisbeitrags (Artikel 6). Weil die Hangbeiträge im Talgebiet und die dritte Hangneigungsstufe >50 % bei den Hangbeiträgen erst 2017 in Kraft treten, steigt der Finanzbedarf für die Kulturlandschaftsbeiträge von 2014 zu 2017 um 24 Mio. Fr. Für die Förderung der Biodiversität beläuft sich der Bedarf im Jahr 2014 auf etwa 300 Mio. Fr. Mit zunehmender Beteiligung an den Massnahmen steigt er auf etwa 341 Mio. Fr im Jahr 2017. Diese Schätzungen decken sich ungefähr mit den Zahlen in der Botschaft des Bundesrates. Für den Land-

schaftsqualitätsbeitrag ist aufgrund des grossen Interesses der Kantonen am Programm ein etwas höherer Finanzbedarf zu erwarten als ursprünglich angenommen wurde. Im Jahr 2014 dürfte er somit um etwa 10 Mio. Fr. höher zu liegen kommen, im Jahr 2017 etwa um 20 Mio. Fr. Ein Zuwachs von 2014-2017 ist auch bei den Produktionssystembeiträgen von 366 auf 393 Mio. Fr. und bei den Ressourceneffizienzbeiträgen von 48 auf 74 Mio. Fr. zu erwarten. Für den Übergangsbeitrag stehen damit voraussichtlich etwa die Finanzmittel zur Verfügung, welche in der Botschaft des Bundesrates angenommen wurden. Der Faktor für die Berechnung des Übergangsbeitrags dürfte aus heutiger Sicht im Jahr 2014 demnach zwischen 0,65 und 0,7 und im Jahr 2017 zwischen 0,4 und 0,45 liegen.

Die Informatiksysteme zur Erfassung, Pflege und Auswertung von Daten im Bereich Direktzahlungen und die Schnittstellen mit den entsprechenden kantonalen Systemen müssen an die neuen Direktzah-