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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Direktzahlungsverordnung Anhörung

wurden. Deshalb wird der Qualitätsbeitrag für die Stufe II auf Fr. 15.- festgelegt. Die Investitionen von Landwirten, welche laufende Verträge gemäss ÖQV für Nussbäume haben, sind durch die Übergangsbestimmung (Artikel 112 Absatz 6) geschützt.

Der Bund übernimmt neu 90 % (bisher 80 %) des kantonal festgelegten Vernetzungsbeitrags. Infolge dieser höheren Bundesbeteiligung wird der Beitragsansatz für die Vernetzung auf 450 Franken je Hektare extensive Weide und Waldweide und 900 Franken je Hektare für andere BFF gesenkt. Bis zu diesem vom Kanton festgelegten Ansatz übernimmt der Bund 90% des Beitrags. Gleich hoch wie bisher bleibt hingegen der Vernetzungsbeitrag pro Baum.

Ziffer 4: Landschaftsqualitätsbeitrag

In jedem Landschaftsqualitätsprojekt setzt der Kanton spezifische Beitragsansätze für die Massnahmen fest. Mit der Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten kann die Beitragshöhe an den nicht gedeckten Kosten der erwünschten Leistungen bemessen werden. Der Bund finanziert die Beiträge zu 90 %, jedoch höchstens bis zu einem Wert von durchschnittlich 360 Franken pro ha LN von Betrieben und 240 Franken pro festgesetztem NST von Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben. In Abhängigkeit von Massnahmenkonzepten und dem Engagement der Bewirtschafter kann der durchschnittliche Beitrag pro Projekt variieren. Der Höchstwert für die LN wurde aufgrund des Parlamentsbeschlusses zur Kofinanzierung um 10 % auf 360 Franken pro ha LN gesenkt. Da die Bewirtschaftung lediglich saisonal erfolgt, wurde der Höchstwert für NST im Sömmerungsgebiet auf 240 Franken pro NST reduziert, was zwei Drittel des Höchstwerts für die LN entspricht.

Ziffer 5: Produktionssystembeiträge

Die Biobeiträge werden für Spezialkulturen und die übrige offene Ackerfläche gegenüber heute um 250 Franken je Hektare erhöht, um eine zusätzlichen Anreiz zu setzen. Für die extensive Produktion von Ackerkulturen bleibt der Beitrag bei 400 Franken je Hektare. Das neue Programm für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion soll mit einem Beitrag von 200 Franken je Hektare Grünfläche unterstützt werden.

Die BTS- und RAUS-Beiträge werden für „andere Kühe“ (insbesondere Mutterkühe) um rund 25 % erhöht. Die Zusatzaufwände für BTS und RAUS sind zwischen den verschieden Kühen nicht signifikant unterschiedlich. Um dem unterschiedlichen GVE-Faktor zwischen Milchkühen (1,0 GVE) und anderen Kühen (0,8 GVE) Rechnung zu tragen, sind differenzierte BTS- und RAUS-Beiträge gerechtfertigt. Bei den Kälbern soll mit einer Verdoppelung der RAUS-Beiträge von 180 auf 360 Franken je GVE ein Anreiz geschaffen werden, um die tiefe Beteiligung von unter 40% zu erhöhen.

Ziffer 6: Ressourceneffizienzbeiträge

6.1 Beitrag für emissionsmindernde Ausbringverfahren

Der Beitrag von CHF 30 pro Hektare und Gabe entspricht den errechneten Mehrkosten des Schleppschlauchverteilers gegenüber dem Breitverteiler abzüglich der durch die verbesserte N-Effizienz eingesparten Kosten.

6.3 für den Einsatz von präzisen Applikationstechniken

Der Betrag errechnet sich nach der Grösse der behandelten Fläche, unabhängig von der Anzahl Gaben.

Anhang 8: Kürzungen der Direktzahlungen

Ziffer 1: Kürzungen der Direktzahlungen von Ganzjahresbetrieben

Alle Kürzungsbestimmungen sollen nach einem Übergangsjahr 2014 Bestandteil der DZV sein.

1.3: Landschaftsqualitätsbeitrag

Da beim Landschaftsqualitätsbeitrag nicht auf eine bestehende Regelung verwiesen werden kann,