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Vernehmlassung 2012/112: Umsetzung der im zweiten «Via sicura»-Paket enthaltenen Massnahmen · 40 Seiten

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Psychische Störungen Keine psychischen Störungen mit bedeutsamen

Auswirkungen auf die realitätsgerechte Wahrnehmung, Informationsverarbeitung und -bewertung, das Reaktionsvermögen oder die situationsgerechte Verhaltenssteuerung. Keine Beeinträchtigung von verkehrsrelevanten Leistungsreserven.

Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik.

Keine erheblichen Persönlichkeitsstörungen,

insbesondere keine ausgeprägten dissozialen Verhaltensstörungen.

Keine erhebliche Intelligenzminderung.

Organisch bedingte Keine Krankheiten oder organisch bedingte Hirnleistungsstörungen psychische Störungen mit bedeutsamer

Beeinträchtigung von Bewusstsein, Orientierung, Gedächtnis, Denkvermögen, Reaktionsvermögen oder andere Hirnleistungsstörung. Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik. Keine verkehrsrelevanten Verhaltensstörungen. Keine Beeinträchtigung von verkehrsrelevanten

Leistungsreserven.

Neurologische Erkrankungen Keine Erkrankungen oder Folgen von

Verletzungen oder Operationen des zentralen oder peripheren Nervensystems mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs. Keine

Bewusstseinsstörungen oder -verluste. Keine Gleichgewichtsstörungen.

Herz-Kreislauferkrankungen Keine Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko

des Auftretens von anfallsartigen

Schmerzzuständen, Anfällen von Unwohlsein,

einer Verminderung der Hirndurchblutung mit Leistungseinschränkungen oder

Bewusstseinsveränderungen oder anderen dauernd oder anfallsartig auftretenden Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens.

Keine erhebliche Blutdruckanomalie.