Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/12: 10.324 Kt. Iv. Gewässerschutzgesetz. Teilrevision (BE) · 20 Seiten

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lehnt die vorgeschlagene Änderung aufgrund fehlender Restriktionen für die landwirtschaftliche Nutzfläche ab.

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Der ARV, das CP, SGH und SGV befinden den neuen Art. 37 Abs. 1 Bst. b GSchG als gerade richtig. Für zwei Verbände geht die vorgeschlagene Änderung zu weit (SBV-USP, UFS), für zwei andere zu wenig weit (FSKB, ANS, VBSA):

 ANS fordert eine Aufhebung des absoluten Verbots für Verbauungen und Korrekturen von

Fliessgewässern zu Gunsten sinnvoller Anforderungskriterien

 Der FSKB verlangt eine Ausdehnung auf Gesteinsabbau und Wiederauffüllung

 Die UFS fordern eine stärkere Betonung des absoluten Ausnahmecharakters der neu

einzuführenden Bestimmung (zwingendes Erfordernis des Vorhandenseins der Errichtung einer Deponie im Richtplan)

3.5 Umweltschutzorganisationen

Die fünf an der Vernehmlassung teilnehmenden Umweltschutzorganisationen lehnen die Teilrevision des GSchG allesamt vollständig ab und beurteilen die neuen Bestimmungen in

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Art. 37 Abs. 1 Bst. b GSchG als zu weitgehend (AV, Greenpeace, PN, SVS, WWF). Die Hauptgründe für die Ablehnung sind:

 Eine Deponie ist weder der Hochwassersicherheit noch der Biodiversität förderlich und

widerspricht damit auf jeden Fall dem Zweck des Gewässerraumes

 Die vorliegende Gesetzesänderung erhöht den Druck auf die Gewässer und Gewässer-

räume, der bereits heute stark ist, ohne zwingenden Grund (insb. in den Randregionen)

 Der Aspekt der Transportwege ist kein ausreichendes Argument um den vorgeschlagenen

Eingriff in die Gewässer zu rechtfertigen und das öffentliche Interesse an intakten Gewässerräumen (natürliche Funktionen, Hochwasserschutz) ist höher zu gewichten als dasjenige von Deponiebetreibern

 Weitere Möglichkeiten, wie z.B. eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Grösse von

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neuen Inertstoffdeponien (100‘000 m gem. Art. 31 TVA), wurden nicht geprüft

3.6 Weitere Vernehmlassungsteilnehmende

Zusätzliche Stellungnahmen von weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden sind keine eingegangen.