Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/12: 10.324 Kt. Iv. Gewässerschutzgesetz. Teilrevision (BE) · 20 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
lehnt die vorgeschlagene Änderung aufgrund fehlender Restriktionen für die landwirtschaftliche Nutzfläche ab.
bis
Der ARV, das CP, SGH und SGV befinden den neuen Art. 37 Abs. 1 Bst. b GSchG als gerade richtig. Für zwei Verbände geht die vorgeschlagene Änderung zu weit (SBV-USP, UFS), für zwei andere zu wenig weit (FSKB, ANS, VBSA):
ANS fordert eine Aufhebung des absoluten Verbots für Verbauungen und Korrekturen von
Fliessgewässern zu Gunsten sinnvoller Anforderungskriterien
Der FSKB verlangt eine Ausdehnung auf Gesteinsabbau und Wiederauffüllung
Die UFS fordern eine stärkere Betonung des absoluten Ausnahmecharakters der neu
einzuführenden Bestimmung (zwingendes Erfordernis des Vorhandenseins der Errichtung einer Deponie im Richtplan)
3.5 Umweltschutzorganisationen
Die fünf an der Vernehmlassung teilnehmenden Umweltschutzorganisationen lehnen die Teilrevision des GSchG allesamt vollständig ab und beurteilen die neuen Bestimmungen in
bis
Art. 37 Abs. 1 Bst. b GSchG als zu weitgehend (AV, Greenpeace, PN, SVS, WWF). Die Hauptgründe für die Ablehnung sind:
Eine Deponie ist weder der Hochwassersicherheit noch der Biodiversität förderlich und
widerspricht damit auf jeden Fall dem Zweck des Gewässerraumes
Die vorliegende Gesetzesänderung erhöht den Druck auf die Gewässer und Gewässer-
räume, der bereits heute stark ist, ohne zwingenden Grund (insb. in den Randregionen)
Der Aspekt der Transportwege ist kein ausreichendes Argument um den vorgeschlagenen
Eingriff in die Gewässer zu rechtfertigen und das öffentliche Interesse an intakten Gewässerräumen (natürliche Funktionen, Hochwasserschutz) ist höher zu gewichten als dasjenige von Deponiebetreibern
Weitere Möglichkeiten, wie z.B. eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Grösse von
3
neuen Inertstoffdeponien (100‘000 m gem. Art. 31 TVA), wurden nicht geprüft
3.6 Weitere Vernehmlassungsteilnehmende
Zusätzliche Stellungnahmen von weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden sind keine eingegangen.