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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von
ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung der Erhebungsdaten mit der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP),
Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich
Befragte: Personen ab 15 Jahren; Gemeinden,
Kantone und Bundesstellen
Auskunftspflicht: Freiwillig
Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember
Periodizität: Seit 1992 alle fünf Jahre
Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute
Besondere Bestimmungen: –
69. Personen in Ausbildung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Schüler/innen, Studierende, Klassen,
Lehrverträge (nur Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dez. 2002, SR 412.10), schulische, soziodemografische Merkmale; AHV-Versichertennummer
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Admi-
nistrativdaten der Kantone und Bildungsinstitutionen; Verknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und folgende Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studienrendendatei SHIS,
Stipendien und Darle-
hen)Individualdaten mit AHV-Versichertennummer
Befragte: Kantone, Bildungsinstitutionen,