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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von

ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung der Erhebungsdaten mit der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP),

Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich

Befragte: Personen ab 15 Jahren; Gemeinden,

Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht: Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember

Periodizität: Seit 1992 alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen: –

69. Personen in Ausbildung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Schüler/innen, Studierende, Klassen,

Lehrverträge (nur Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dez. 2002, SR 412.10), schulische, soziodemografische Merkmale; AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Admi-

nistrativdaten der Kantone und Bildungsinstitutionen; Verknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und folgende Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studienrendendatei SHIS,

Stipendien und Darle-

hen)Individualdaten mit AHV-Versichertennummer

Befragte: Kantone, Bildungsinstitutionen,