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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Zeitpunkt der Durchführung: –

Periodizität: Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Bildungsinstitutionen

Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch-

führung der Erhebung in ihrem Gebiet.

72. Schweizerische Studierendendatei SHIS (Schweizerisches Hochschulinformationssystem)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Studienverlauf und -richtung sowie

Prüfungen (ca. 20 Variablen) aller an schweizerischen Hochschulen immatrikulierten Personen und Prüfungen im Anschluss an Hochschulstudien vor einer extrauniversitären Instanz; AHV-

Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Admi-

nistrativdaten der Hochschulen sowie der Prüfungsinstanzen; Verknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) und Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische

Studierendendatei

SHIS)Individualdaten mit AHV-Versichertennummer

Befragte: Schweizerische Hochschulen,

universitäre und extrauniversitäre Prüfungsorgane, Bundesamt für Gesundheit (BAG), Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung: –

Periodizität: Semesterweise für die Studierenden,

laufend für die Prüfungen