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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
Zeitpunkt der Durchführung: –
Periodizität: Jährlich
Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Bildungsinstitutionen
Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch-
führung der Erhebung in ihrem Gebiet.
72. Schweizerische Studierendendatei SHIS (Schweizerisches Hochschulinformationssystem)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Studienverlauf und -richtung sowie
Prüfungen (ca. 20 Variablen) aller an schweizerischen Hochschulen immatrikulierten Personen und Prüfungen im Anschluss an Hochschulstudien vor einer extrauniversitären Instanz; AHV-
Versichertennummer
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Admi-
nistrativdaten der Hochschulen sowie der Prüfungsinstanzen; Verknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) und Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische
Studierendendatei
SHIS)Individualdaten mit AHV-Versichertennummer
Befragte: Schweizerische Hochschulen,
universitäre und extrauniversitäre Prüfungsorgane, Bundesamt für Gesundheit (BAG), Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: –
Periodizität: Semesterweise für die Studierenden,
laufend für die Prüfungen