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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; Verknüpfung von

Daten der folgenden Quellen: Register der Sozialversicherungen (ZAS), Meldungen von neuen Leistungen der 2. und 3. Säule (ESTV) und Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP)

Befragte: Eidgenössische Steuerverwaltung

(ESTV) und ZAS

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung: –

Periodizität: Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung: ESTV, ZAS, Bundesamt für Sozial-

versicherungen (BSV)

Besondere Bestimmungen: –

59. Krankenhausstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Rechtsform, Art der Tätigkeit,

Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungsmöglichkeiten, Betten, Pflegetage und Austritte; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit,

Angaben zu den einzelnen Angestellten und externen Medizinalberufepersonen, zu Struktur und Honoraren des externen Personals für medizinische Leistungen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis,

Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung, Kostenträgerrechnung und Erlösträgerrechnung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung

Befragte: Krankenhäuser, Geburtshäuser,

Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege

Auskunftspflicht: Obligatorisch