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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; Verknüpfung von
Daten der folgenden Quellen: Register der Sozialversicherungen (ZAS), Meldungen von neuen Leistungen der 2. und 3. Säule (ESTV) und Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP)
Befragte: Eidgenössische Steuerverwaltung
(ESTV) und ZAS
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: –
Periodizität: Laufend
Mitwirkende bei der Durchführung: ESTV, ZAS, Bundesamt für Sozial-
versicherungen (BSV)
Besondere Bestimmungen: –
59. Krankenhausstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Rechtsform, Art der Tätigkeit,
Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungsmöglichkeiten, Betten, Pflegetage und Austritte; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit,
Angaben zu den einzelnen Angestellten und externen Medizinalberufepersonen, zu Struktur und Honoraren des externen Personals für medizinische Leistungen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis,
Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung, Kostenträgerrechnung und Erlösträgerrechnung
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung
Befragte: Krankenhäuser, Geburtshäuser,
Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege
Auskunftspflicht: Obligatorisch