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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Erhebungsgegenstand: Anzahl, Kosten und Merkmale der

baubewilligten, sich im Bau befindlichen und fertig erstellten Wohngebäuden und

Wohnungen in Wohngebäuden

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung; Verknüpfung von

Daten der folgenden Quellen: Kantonale und kommunale Bauverwaltungen; Eidgenössisches Gebäude und Wohnungsregister (GWR)

Befragte: Bauherren, Architekten

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung: –

Periodizität: Vierteljährlich in Übereinstimmung

mit Art. 7 Abs. 1 der Verordnung vom 31. Mai 2000 über das eidgenösschische Gebäude- und Wohnungsregister

Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonalee und kommunale Bau-

verwaltungen und registerführende Stellen bei Bund, Kanton und, Gemeinden (im Rahmen der Nachführung des GWR)

Besondere Bestimmungen: –

49. Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Sachentransportfahrzeuge mit aus-

ländischer Immatrikulation beim Grenzübertritt

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung und Aus-

wertung der LSVA-Daten

Befragte: Führer/innen von ausländischen

Sachentransportfahrzeugen

Auskunftspflicht: Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung: Referenztage über das Jahr verteilt

Periodizität: Alle fünf Jahre