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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
Erhebungsgegenstand: Anzahl, Kosten und Merkmale der
baubewilligten, sich im Bau befindlichen und fertig erstellten Wohngebäuden und
Wohnungen in Wohngebäuden
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung; Verknüpfung von
Daten der folgenden Quellen: Kantonale und kommunale Bauverwaltungen; Eidgenössisches Gebäude und Wohnungsregister (GWR)
Befragte: Bauherren, Architekten
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: –
Periodizität: Vierteljährlich in Übereinstimmung
mit Art. 7 Abs. 1 der Verordnung vom 31. Mai 2000 über das eidgenösschische Gebäude- und Wohnungsregister
Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonalee und kommunale Bau-
verwaltungen und registerführende Stellen bei Bund, Kanton und, Gemeinden (im Rahmen der Nachführung des GWR)
Besondere Bestimmungen: –
49. Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Sachentransportfahrzeuge mit aus-
ländischer Immatrikulation beim Grenzübertritt
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung und Aus-
wertung der LSVA-Daten
Befragte: Führer/innen von ausländischen
Sachentransportfahrzeugen
Auskunftspflicht: Freiwillig
Zeitpunkt der Durchführung: Referenztage über das Jahr verteilt
Periodizität: Alle fünf Jahre