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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von
ca. 40 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung; ergänzende schriftliche Befragung möglich; Verknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), automatisiertes Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS-Register), räumlichen Daten (z.B. Distanzen).
Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal oder regional möglich
Befragte: Personen ab 6 Jahren in Privathaus-
halten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen
Auskunftspflicht: Freiwillig
Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember
Periodizität: Ab 2010 alle fünf Jahre
Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Raumentwicklung
(Ko-Federführung), Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAG, Eidgenössische Technische Hochschulen, Kantone und Regionen, private Befragungsinstitute
Besondere Bestimmungen: –
105. Omnibus-Erhebung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi-
sche Merkmale, jährlich wechselnde Themenbereiche; AHV-
Versichertennummer