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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von

ca. 40 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung; ergänzende schriftliche Befragung möglich; Verknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), automatisiertes Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS-Register), räumlichen Daten (z.B. Distanzen).

Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal oder regional möglich

Befragte: Personen ab 6 Jahren in Privathaus-

halten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht: Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember

Periodizität: Ab 2010 alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Raumentwicklung

(Ko-Federführung), Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAG, Eidgenössische Technische Hochschulen, Kantone und Regionen, private Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen: –

105. Omnibus-Erhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi-

sche Merkmale, jährlich wechselnde Themenbereiche; AHV-

Versichertennummer