Vorlage
Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 47Fedlex · Vorlage
Statistikerhebungsverordnung AS
Befragte: Eidgenössisches Gebäude- und
Wohnungsregister (GWR) sowie die Personenregister bei Bund,
Kantonen und Gemeinden
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: Quartalsweise
Periodizität: Jährlich
Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale und kommunale Bau-
ämter (im Rahmen der Nachführung des GWR) und registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden
Besondere Bestimmungen: –
101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi-
sche Merkmale, Bildungslaufbahnen, höchste abgeschlossene Ausbildung, Bildungsaktivitäten, Determinanten der Bildung, Wirkung von Aus- und Weiterbildung; AHV-
Versichertennummer
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von
ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Individualdaten inkl. AHV-
VersichertennummerVerknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)
Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich
Befragte: Personen ab 15 Jahren; Gemeinden,
Kantone und Bundesstellen
Auskunftspflicht: Freiwillig
Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember