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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Befragte: Eidgenössisches Gebäude- und

Wohnungsregister (GWR) sowie die Personenregister bei Bund,

Kantonen und Gemeinden

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung: Quartalsweise

Periodizität: Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale und kommunale Bau-

ämter (im Rahmen der Nachführung des GWR) und registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Besondere Bestimmungen: –

101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi-

sche Merkmale, Bildungslaufbahnen, höchste abgeschlossene Ausbildung, Bildungsaktivitäten, Determinanten der Bildung, Wirkung von Aus- und Weiterbildung; AHV-

Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von

ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Individualdaten inkl. AHV-

VersichertennummerVerknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)

Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich

Befragte: Personen ab 15 Jahren; Gemeinden,

Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht: Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember