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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökono-
mische Merkmale, Sprachen und Sprachkompetenzen, religiöse Zugehörigkeit, Kulturverhalten, politische und gesellschaftliche Partizipation; AHV-Versichertennummer
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von
ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung, Verknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)
Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich
Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privat-
haushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen
Auskunftspflicht: Freiwillig
Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember
Periodizität: Ab 2014 alle fünf Jahre
Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute
Besondere Bestimmungen: –
104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr: Mikrozensus Mobilität und Verkehr
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökono-
mische Merkmale, Verfügbarkeit sowie Nutzung von Fahrzeugen und Abonnementen des öffentlichen Verkehrs, zurückgelegte Distanzen und Zeitaufwand, Fahrtzwecke,
benötigte Verkehrsmittel; AHV-Versichertennummer