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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökono-

mische Merkmale, Sprachen und Sprachkompetenzen, religiöse Zugehörigkeit, Kulturverhalten, politische und gesellschaftliche Partizipation; AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von

ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung, Verknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)

Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich

Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privat-

haushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht: Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember

Periodizität: Ab 2014 alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen: –

104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr: Mikrozensus Mobilität und Verkehr

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökono-

mische Merkmale, Verfügbarkeit sowie Nutzung von Fahrzeugen und Abonnementen des öffentlichen Verkehrs, zurückgelegte Distanzen und Zeitaufwand, Fahrtzwecke,

benötigte Verkehrsmittel; AHV-Versichertennummer