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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von

ca. 3000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch schriftliche Befragung in Papier- oder

elektronischer Form; Verknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)

Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privat-

haushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht: Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung: März bis Juni

Periodizität: nach Bedarf

Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen: –

107. Erhebung der Umweltschutzausgaben

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Laufende Ausgaben, Investitionen,

Beschäftigte

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung für grosse und reprä-

sentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)

Befragte: Unternehmen

Auskunftspflicht: Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung: –

Periodizität:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

108. Statistik der Auslandschweizer