Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/123: Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) · 136 Seiten
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mungen betroffen sein. Zum Beispiel durch einen möglichen Preisanstieg (insb. für nicht zentral abgerechnete Transaktionen) und der damit verbundenen Kostenerhöhung. Das schlechtere Pricing kann für die betroffenen Behörden Anreize schaffen, sich freiwillig der Abrechnungspflicht zu unterstellen, mit den entsprechenden Infrastrukturkosten. Im Falle, dass durch eine zu strenge oder nicht EUgleichwertige Regulierung das Geschäft ins Ausland abwandert, könnte Steuersubstrat entfallen. Durch eine allenfalls zu lasche Regulierung könnten andererseits ungewünschte risikoreiche Transaktionen in die Schweiz verlagert werden, was die Stabilität gefährden und dem Staat allenfalls indirekte Kosten aufbürden könnte.
3.5 Fazit
Die vorgeschlagene Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen stärkt deren Funktionsfähigkeit und die Stabilität des Finanzmarktes insgesamt. Auch die Regulierung des Derivatehandels leistet durch die Reduktion des Gegenparteiausfallrisikos und der operationellen Risiken sowie der verbesserten Aufsicht und Transparenz einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems. Indem die Schweiz die internationalen Empfehlungen und Regulierungsstandards möglichst harmonisch und gleichwertig mit wichtigen Wirtschaftsräumen umsetzt, wird zudem die Reputation des Finanzplatzes Schweiz und seine Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Die Ausrichtung an der Regulierung der EU gewährleistet auch die Anbindung der Schweizer Finanzmarktinfrastrukturen an die Märkte der EU. Schliesslich wird sich die Vorlage auch positiv auf den Anlegerschutz auswirken.
Im Bereich der Finanzmarktinfrastruktur wirkt sich die Vorlage hauptsächlich auf bis anhin nicht regulierte Handelsplätze aus. Deren Anzahl und Grösse sind angesichts des ständig ändernden Umfelds und der Vielfältigkeit ihrer Ausgestaltung kaum zu eruieren, womit sich auch die aus der Neuregulierung resultierenden Kosten nur schwer abschätzen lassen. Diesen Marktteilnehmern entstehen indessen auf jeden Fall nicht nur Kosten, denn sie profitieren direkt auch vom unbestreitbaren Nutzen eines stabileren und transparenteren Markts. Im Bereich der Derivateregulierung sind Auswirkungen vorab auf die am stärksten im Derivatgeschäft tätigen Grossbanken zu erwarten. Da diese jedoch die Grosszahl ihrer Derivatetransaktionen mit Gegenparteien im Ausland abschliessen, welche bereits heute den Derivathandelspflichten unterstellt sind, ist nur verhältnismässig geringen Zusatzkosten der Schweizer Regulierung zu rechnen.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 2012129 zur Legislaturplanung 2011–2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012130 über die Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt. Das Geschäft wird dem Parlament hier trotzdem vorgelegt, da im Interesse des Finanzplatzes Schweiz mit der Umsetzung der FSB-Empfehlungen zum Handel mit OTC-Derivaten und den Principles for financi-
129 BBl 2012 481
130 BBl 2012 7155