Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/123: Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) · 136 Seiten

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3.4.2 Derivatehandel

Finanz- und Nicht-Finanzinstitute

Derivatgeschäfte werden, wie aufgezeigt, mehrheitlich von grossen, international tätigen Banken eingesetzt und konzentrieren sich damit in ihren Büchern (G-16 Dealers, inkl. UBS und CS). Im Zentrum der Derivateregulierung stehen dementsprechend die grossen Finanzinstitute, für welche gemäss der IWF-Studie auch die Regulierungskosten am höchsten sind. Sie werden in Zukunft vermehrt standardisierte Produkte offerieren, die im Vergleich zu den kundenspezifischen Produkten eine tiefere Marge aufweisen (wegen mehr Wettbewerb und höherer Transparenz). Demgegenüber werden die Grossbanken als direkte Teilnehmer von zentralen Gegenparteien vom Management der zusätzlichen Sicherheiten und der Dienstleistungen für indirekte Teilnehmer profitieren, was ihre zusätzlichen Kosten teilweise kompensieren wird.126

Die grossen Finanzinstitute werden voraussichtlich einen Teil ihrer Mehrkosten aus dem Derivatehandel auf ihre Kunden überwälzen, weshalb die Kosten auch für kleine Finanzinstitute und Endkunden (Nicht-Finanzinstitute) steigen dürften. Auch aufgrund der Tendenz, vermehrt standardisierte Produkte anzubieten, könnte der Preis kundenspezifischer Produkte zur Absicherung spezieller Risiken ansteigen. Die IWF-Studie geht jedoch davon aus, dass die übrigen Marktteilnehmer (ohne Grossbanken) von der Derivateregulierung eher profitieren werden, insbesondere durch die mit zunehmender Standardisierung verbundenen Kostenvorteile.127 Im Übrigen werden Nicht-Finanzinstitute und gewisse kleinere Finanzinstitute durch die vorgesehenen Ausnahmen teilweise von den Pflichten befreit, was ihre Kosten verringert.

Unklar ist, wie hoch der Preisanstieg ausfallen könnte. Die BIZ-Studie schätzt die resultierenden Kosten anhand der höheren Zinsspanne (Differenz zwischen Kredit- und Einlagenzinsen) auf zwischen 0.06%–0.13%.128 Die erhöhten Preise könnten das Derivatgeschäft dämpfen.

Haushalte

Die Haushalte dürften von der vorgesehenen Derivateregulierung nur marginal betroffen sein. Die angestrebte Äquivalenz mit dem EU-Recht betrifft sie indirekt, da bei fehlender Äquivalenz Wettbewerbsnachteile für Schweizer Finanzunternehmen entstehen, womit Geschäftsvolumen sowie Arbeitsplätze und Know-how ins Ausland abwandern könnten. Zudem kommt die erhöhte Stabilität im Finanzsystem durch den daraus generierten Nutzen für die Gesamtwirtschaft indirekt auch den Haushalten zugute.

Staat

Bund, Kantone und Gemeinden sowie die SNB und die BIZ sind vom Titel 4 des Gesetzes (Handel mit Derivaten) ausgenommen. Bund und Behörden können jedoch durch ihre Teilnahme am Derivatemarkt auch von den Auswirkungen der Bestim-

126 Vgl. IWF-Studie (FN 123), S. 49

127 Vgl. IWF-Studie (FN 123), S. 50

128 Vgl. BIZ-Studie (FN 124), S. 38