Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/124: Bundesgesetz über eine Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts · 45 Seiten
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Zusammenfassung
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 29. Mai 2013 bis zum 30. September 2013.
Die Vernehmlassungsvorlage verfolgt zwei Hauptziele: Einerseits sollen auf alle Steuerstrafverfahren dieselben Verfahrensbestimmungen Anwendung finden, und andererseits soll die Beurteilung eines Lebenssachverhalts unabhängig von der betroffenen Steuer nach möglichst einheitlich ausgestalteten Straftatbeständen und nach strafrechtlichen Grundsätzen erfolgen. Damit soll eine rechtsgleiche, effiziente und effektive Aufklärung von Steuerstraftaten sichergestellt und gleichzeitig eine Überbestrafung vermieden werden.
Es gingen 69 inhaltliche Stellungnahmen ein. Geäussert haben sich alle Kantone, die FDK, die KKJPD, acht Parteien (BDP, CVP, EVP, FDP.Die Liberalen, die Grünen, SP, SVP, FDP Genf) sowie 33 interessierte Stellen aus verschiedenen Sektoren, Gewerben und Berufen (economiesuisse, SGB, SGV, SSV, KSBS, SBVg, VSPB, MWST-KG, SAV, SBV, StSK, SVV, SwissHoldings, KV Schweiz, TK, TS, TrS, SVR, CCIG, CP, EEK, FER, VSV, ZVDS, Forum SRO, FPV, FTAF, GPF, OAD FCT, ODA Genève, OREF, CSNLAW, Prof. Oberson).
Grundsätzliche Bemerkungen
21 Kantone, die FDK, die KKJPD, die BDP, EVP, die Grünen und die SP, zwei Dachverbände der Wirtschaft (KV Schweiz, SGB), der SAV sowie die StSK und der SSV unterstützen und begrüssen die Bestrebungen des Bundesrats zu einer Steuerstrafrechtsrevision, sie äussern aber zum Teil in wesentlichen Punkten Vorbehalte und verlangen vertiefte Überprüfungen und Anpassungen.
2 weitere Kantone lehnen zwar die Vorlage in der aktuellen Form ab, unterstützen aber die Revisionsziele an sich.
2 Kantone, die KSBS, die CVP, FDP, SVP, FDP Genf, die Mehrheit der gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SBV, SBVg, SGV, TrS) sowie eine Grosszahl der Vertreter des Privatsektors (SwissHoldings, TK, TS, VSV CCIG, CP, CSNLAW, FER, FPV, FTAF, GPF, VSPB, SVV, ZVDS) lehnen die Vorlage als Ganzes ab, äussern dann aber teilweise zu einzelnen Bestimmungen differenziertere Meinungen.
1 Kanton, einzelne Vertreter des Privatsektors (Forum SRO, OAD FCT, ODA Genève, OREF), die EEK und der SVR weisen auf verschiedene zu überarbeitende Punkte hin, ohne sich aber zu ihrer grundsätzlichen Haltung gegenüber der Vorlage insgesamt zu äussern.
Kaum einer der in den Stellungnahmen aufgegriffenen Regelung findet eine deutlich zustimmende oder ablehnende Mehrheit;; im Gegenteil, häufig halten sich Befürworter und Gegner die Waage.
Straftatbestände
Die Neugestaltung der Straftatbestände bei den direkten Steuern in Grund- und qualifizierten Tatbestand findet mehrheitlich Zustimmung. Während die Kombination des Urkunden- mit dem Arglistmodell namentlich von den Kantonen begrüsst wird, kritisiert hauptsächlich der Privatsektor, der Arglistbegriff sei als Tatbestandselement ungeeignet.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Steuerbehörden für die Untersuchung und Beurteilung sämtlicher Steuerstraftaten – unter dem Vorbehalt der Überweisung zur gerichtlichen Beurteilung bei