Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/124: Bundesgesetz über eine Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts · 45 Seiten
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Die Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BE, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, ZG, ZH), die FDK, KKJPD, StSK und der SSV, ein Teil der Parteien (BDP, EVP, Grüne, SP), einzelne Dachverbände der Wirtschaft (KV Schweiz, SGB) sowie der SAV unterstützen und begrüssen die Bestrebungen des Bundesrats zu einer Steuerstrafrechtsrevision; sie äussern aber zum Teil in wesentlichen Punkten Vorbehalte, verlangen vertieftere Überprüfungen und Anpassungen. Auch die Kantone UR und VD unterstützen die Revisionsziele, nicht aber die Vorlage in der aktuellen Form.
Die KSBS erachtet das Grundkonzept als unbefriedigend. Die Kantone TI und VS, ein Teil der Parteien (CVP, FDP, FDP Genf4, SVP), die Mehrheit der gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SBV, SBVg, SGV, TrS) sowie eine Grosszahl der Vertreter des Privatsektors (CCIG, CP, CSNLAW, FER, FPV, FTAF, GPF, VSPB, SVV, SwissHoldings, TK, TS, VSV, ZVDS) unterstützen die Vorlage nicht.
Der Kanton BL, die EEK, einzelne Vertreter des Privatsektors (Forum SRO, OAD FCT, ODA Genève, OREF) und der SVR weisen auf verschiedene zu überarbeitende Punkte hin, ohne sich aber grundsätzlich zur Vorlage zu äussern.
2.2 Zu konkreten Regelungen
Kaum eine vorgeschlagene Regelung der Vorlage stösst mit einer deutlichen Mehrheit auf Zustimmung oder Ablehnung, im Gegenteil: häufig halten sich zustimmende und kritisierende Voten die Waage.
Die Neugestaltung der Straftatbestände in Grund- und qualifizierten Tatbestand findet mehrheitlich Zustimmung. Während die Kombination des Urkunden- mit dem Arglistmodell namentlich von den Kantonen begrüsst wird, kritisiert hauptsächlich der Privatsektor, der Arglistbegriff sei als Tatbestandselement ungeeignet. Ebenfalls ist bei vielen Vernehmlassungsteilnehmern der vorgeschlagene Schwellenwert als Qualifikationskriterium des Verbrechenstatbestands (qualifizierter Steuerbetrug) umstritten.
Die mit der Neugestaltung der Tatbestände einhergehende Anpassung der Zuständigkeit zur Strafverfolgung von Steuerbetrug, der Ausbau der Untersuchungsmöglichkeiten und der Übergang zur Anwendung einer Strafverfahrensordnung durch die Steuerbehörden wird zuweilen heftig kritisiert. Viele Vernehmlassungsteilnehmer erblicken darin eine ungerechtfertigte Verschärfung des Steuerstrafrechts. Zustimmung findet die Zuständigkeit der Steuerbehörden für sämtliche Steuerstraftaten einzig bei etwa der Hälfte der Kantone. Die Erweiterung der Untersuchungsmöglichkeiten bei Verdacht auf eine Steuerstraftat begrüssen vor allem die Kantone.
Von den meisten Teilnehmern wird die Möglichkeit der Steuerbehörden, Auskünfte bei Banken einholen zu können, thematisiert. Sie erachten die vorgesehene Ermächtigung durch den Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung als ungenügend und schlagen eine andere Bewilligungsinstanz vor.
Insbesondere von Seiten der Kantone werden grosse Vorbehalte zur Aufhebung der Strafbarkeit der juristischen Person geäussert.
3 Allgemeines
Zum Zeitpunkt der Revision: Die SVP und die FDP Genf sowie ein Grossteil der Teilnehmer des Privatsektors (CCIG, CP, FER, FPV, FTAF, GPF, ODA Genève, OREF, SBVg, SGV, TS, VSPB) kritisieren den Zeitpunkt der geplanten Revision: Angesichts der zahlreichen offenen
4 Verlangt zudem Suspendierung bis zum Volksentscheid über Initiative zum Schutz der Privatsphäre.