Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/124: Bundesgesetz über eine Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts · 45 Seiten

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− 8 politische Parteien (BDP, CVP, EVP, FDP, Die Grünen, SP, SVP, FDP Genf);

− 33 Interessierte aus verschiedenen Sektoren, Gewerben und Berufen (CCIG, CP,

CSNLAW, economiesuisse, EEK, FER, Forum SRO, FPV, FTAF, GPF, KSBS, MWST-KG, OAD FCT, Prof. Oberson, ODA Genève, OREF, SAV, SBV, SBVg, SGB, SGV, SSV, StSK, SVR, SVV, SwissHoldings, KV Schweiz, TK, TrS, TS, VSPB, VSV, ZVDS).

Der Schweizerischer Gemeindeverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband, Handel Schweiz, die eidgenössischen Gerichte und die Bundesanwaltschaft haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

1.4 Darstellung der Stellungnahmen im Ergebnisbericht

Die von den einzelnen Teilnehmern vorgebrachten Begründungen für eine bestimmte Meinung wurden soweit wie möglich in Gruppen zusammengefasst. So kann es sein, dass nicht jeder in diesem Zusammenhang erwähnte Teilnehmer auch sämtliche in seiner Gruppe zusammengefasste Argumente vorgebracht hat.

Die Kantone FR, NW und SH haben sich der Stellungnahme der FDK angeschlossen und teilweise dazu ergänzende Ausführungen gemacht. Der Kanton LU hat sich – nebst eigenen Ausführungen – der Stellungnahme der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) angeschlossen. Die SSK hatte indessen verzichtet, in eigenem Namen eine Stellungnahme einzureichen. Stattdessen hat sie die Stellungnahme ihrer Arbeitsgruppe Steuerstrafrecht genehmigt und an die FDK weitergeleitet, welche diese inhaltlich bis auf eine Ergänzung3 übernommen hat. Die Äusserungen der FDK werden deshalb den Kantonen FR, LU, NW und SH zugeordnet, ohne jeweils darauf hinzuweisen, dass sich die Meinung dieser Kantone aufgrund des Anschlusses an die Stellungnahme der FDK (bzw. SSK) ergibt.

Die FER schliesst sich ergänzend zu ihren eigenen Bemerkungen namentlich der Vernehmlassung der VSPB an. Äusserungen der VSPB werden deshalb auch der FER zugeordnet. Dasselbe gilt analog für economiesuisse, welcher sich ergänzend der Vernehmlassung des MWST-KG anschliesst.

Die Vernehmlassungsvorlage sah vor, die im Vorentwurf zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (nachfolgend: GAFI-Vorlage) vorgeschlagenen Straftatbestände ohne inhaltliche Änderungen zu übernehmen. Die Ergebnisse aus der Vernehmlassung der GAFI-Vorlage werden deshalb als Zitate jenes Berichts in den vorliegenden Bericht übernommen, soweit auf diese Straftatbestände verwiesen wurde.

Der Kanton GE reichte mit seiner Stellungnahme Äusserungen des Ministère public, des Tribunal pénal, der Cour pénale de la Cour de justice, der Chambre administrative de la Cour de justice und der Steuerverwaltung Genf ein. Auch der Kanton TI übermittelte nebst seiner eigenen Stellungnahme eine gemeinsam von der Camera di diritto tributario, dem Corte dei reclami penali und dem Ministero pubblico formulierte Notiz. Diese nicht konsolidierten Stellungnahmen fanden keinen Eingang in den vorliegenden Bericht, werden aber für die weiteren Arbeiten verwendet.

2 Hauptergebnisse

2.1 Im Allgemeinen

3 Die Ergänzung betrifft die Zuständigkeit zur Ermächtigung zum Einholen von Daten bei Banken und zur Vornahme von Zwangsmassnahmen. Sie findet sich allerdings inhaltlich in vergleichbarer Weise in der Stellungnahme des Kantons LU.