Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten

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Buchstabe h

Berufsverbände

SHV, EVS, SVBG und SVDE fordern eine Präzisierung von Buchstabe h, da die Interessen der zu behandelnden Personen nicht nur gegenüber anderen Gesundheitsberufen, sondern auch gegenüber weiteren Akteuren (z.B. Kostenträger) zu wahren seien.

SGR fordert, dass der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung o.ä. vor der Bewilligungserteilung zu erfolgen habe.

Artikel 16 Kantonale Aufsichtsbehörde

Berufsverbände

SBK, IG Swiss ANP, SHV, EVS, SVBG, SVDE und SIGA sind der Meinung, dass die Kantone diese Aufgabe gleich handhaben oder gemeinsam erfüllen, um Patientensicherheit, Transparenz und Effizienz zu wahren.

sozciologie kritisiert, dass nicht bundesweit geregelt sei, wie die Einhaltung der Berufspflichten überprüft werden solle. Insbesondere die Pflicht zum lebenslangen Lernen müsse konkretisiert werden.

sozciologie, SHV, EVS, SVBG und SVDE machen einen Textvorschlag: Der Bundesrat legt die für die Einhaltung der Berufspflichten notwendigen Massnahmen fest.

pharmaSuisse findet, man solle prüfen, ob die Aufsicht nicht national koordiniert werden könnte. Die Berufsverbände könnten allenfalls Aufgaben übernehmen.

Bildungsbereich

ZHAW, FKG-KFH, FHO, BFH-FG, BKP-KFH, BKH-KFH und BKE-KFH kritisieren, dass nicht bundesweit geregelt sei, wie die Einhaltung der Berufspflichten überprüft werden solle. Insbesondere die Pflicht zum lebenslangen Lernen müsse konkretisiert werden. Sie machen einen Textvorschlag.

Gesundheitsorganisationen/-einrichtungen

Psydom erinnert daran, dass die Sozialversicherungen schon eine Aufsicht vorsehen. Deshalb sei in Artikel 16 eine Subsidiaritätsklausel einzubauen, um die administrative Belastung nicht noch weiter zu erhöhen.

PH CH ist der Meinung, dass die Kantone diese Aufgabe gleich handhaben oder gemeinsam erfüllen, um Patientensicherheit, Transparenz und Effizienz zu wahren.

Varia

SAMW findet, dass die Massnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der Berufspflichten vom Bundesrat definiert werden sollten. Insbesondere, was die Weiterbildungspflicht angehe. Hierbei habe der Bundesrat sich auf die Vorschläge der Gesundheitsberufekommission zu stützen.

VFP findet es wichtig, die Zusammensetzung dieser Behörde zu definieren. Gemäss VFP gehörten Kantone, Berufsverbände sowie Vertreter der Institutionen zu diesem Organ.

SIN ist der Meinung, dass die Kantone diese Aufgabe gleich handhaben oder gemeinsam erfüllen, um Patientensicherheit, Transparenz und Effizienz zu wahren.