Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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Kantone
BE, BS und VD begrüssen die Konkretisierung der Berufspflichten.
Weiter finden VD und VS es begrüssenswert, dass die Berufspflichten abschliessend und einheitlich geregelt sind. VD ist insbesondere auch der Ansicht, dass es richtig ist, die Haftpflichtversicherung nicht als Bewilligungsvoraussetzung zu statuieren, sondern bei den Berufspflichten zu belassen. VD bedauert, dass die Weiter- und Fortbildung nicht ähnlich wie im MedBG geregelt ist.
Parteien
CVP und SP sprechen sich für die Definition von Berufspflichten aus. Die Berufspflichten müssen gemäss CVP auch für die HF Pflege gelten.
BDP unterstreicht die Wichtigkeit der Vertrauenswürdigkeit. Bei einem Wechsel der Sprachregion sollte die Sprachkenntnis erneut nachgewiesen werden.
GLP fordert, dass die zur Einhaltung der Berufspflichten notwendigen Massnahmen im Gesetz oder in der Verordnung festgelegt werden sollen. Es sollen überall dieselben Anforderungen gelten.
Wirtschaft
SGB findet die Formulierungen von Artikel 15 und 18 unzureichend und macht Textvorschläge.
Berufsverbände
SBK, SBK Tessin, SHV, IG Swiss ANP und SIGA vermissen weitergehende Vorschriften zur Weiterbildungspflicht (analog MedBG). Die Berufspflichten sollten für alle Berufsangehörigen gelten. Letzteres wird auch von SBK Bern und SVDE gefordert. Gemäss SBK Bern und SVDE geht die Vorgabe von Berufspflichten in die richtige Richtung.
FMH fordert, dass der Geltungsbereich in Bezug auf Berufspflichten auf alle Gesundheitsberufe unabhängig des beruflichen Stellung und der Rechtsform des Arbeitgebers ausgedehnt werden soll. sozciologie äussert sich ähnlich.
ChiroSuisse fordert, dass die Berufspflichten auch auf Personen anwendbar seien, die auf Anordnung arbeiten.
ChiroSuisse fordert eine zweijährige Berufspraxis sowie den Nachweis von Sprachkenntnissen für die Berufsausübungsbewilligung sowie eine Berufshaftpflichtversicherung für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung.
sozciologie, ARLD begrüsst die Regelung von Berufspflichten.
SVMTT, SPV und Swiss Dental Hygienists begrüssen die gesamtschweizerische Regelung von Berufspflichten (auch von Tertiär B Berufen). Diese sollten für alle Berufsangehörigen gelten. Dazu ist ein Register notwendig.
pharmaSuisse fordert die Ausweitung der Berufspflichten auf alle Berufsangehörigen.
SHV, EVS, SVBG und SVDE begrüssen die Vorgabe von Berufspflichten, stossen sich aber daran, dass diese nur für diejenigen Berufsangehörigen gelten sollen, welche den Beruf privatwirtschaftlich in eigener fachlicher Verantwortung ausüben.
KKA möchte den Geltungsbereich der Berufspflichten auf alle (auch unter Aufsicht) erweitern.
Bildungsbereich
ZHAW, FKG-KFH, FHO, BFH-FG, BKH-KFH, BKE-KFH, HEdS, SUPSI und BKP-KFH begrüssen die Konkretisierung der Berufspflichten.