Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten

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PKS fordert eine nationale Behörde für die Registrierung aller bestehenden und zukünftigen Berufsdiplome.

6. Master

6.1 Allgemeine Bemerkungen

Kantone

Mehrere Kantone (JU, GE, BL, SO, BS, BE, VD, LU, ZH, NE, TI) sowie GDK befürworten die Reglementierung der Masterstufe im Gesundheitsberufegesetz. Diese sei aus Gründen des Patientenschutzes und der Sicherung der Gesundheitsversorgung notwendig. Sie schaffe Transparenz und Klarheit im Hinblick auf eine gut funktionierende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.

Gemäss mehreren Kantonen (JU, GE, BL, SO, BS, BE, VD, LU) sowie GDK soll das GesBG sowohl die Ausbildung als auch die Bewilligungspflicht für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung regeln. GE unterstellt die Masterabschlüsse bereits seit 2006 der Bewilligungspflicht. Nach Ansicht von ZH und NE wäre es unangebracht eine spezifische Bewilligungspflicht für die Masterstufe vorzusehen.

BE führt aus, dass sich die Berufsprofile auf Bachelorstufe zu den Berufsprofilen auf Masterstufe deutlich unterscheiden müssten. Dies sei bei APN der Fall, diese konstitutiert aber keinen neuen Beruf, sondern eine erweiterte Berufstätigkeit von Pflegefachpersonen. Der Bachelorabschluss soll auch in Zukunft die Berufsbefähigung sicherstellen, was auch VD und JU unterstützen. SO führt aus, dass mit der Regelung der Masterstufe nicht der Verdrängung des berufsbefähigenden Bachelorabschluss Vorschub geleistet werden solle, d.h. Masterabschlüsse sollen nicht zum Regelabschluss erklärt werden. Mehrere Kantone (OW, NW, AG, UR, SG, GR, SH) sehen keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Regelung der Masterstufe. Eine solche sei denkbar bei Kompetenzprofilen, die klar über jene der in Artikel. 2 genannten Gesundheitsberufe hinaus gingen. Dies sei gegenwärtig noch nicht gegeben. Eine Regelung auf Vorrat könne den Eindruck erwecken, dass im Gesundheitsbereich der Master-Abschluss anstelle des Bachelor-Abschlusses zum Regelabschluss würde. Laut GR und SH ist eine Sonderregelung für die Ausbildung auf der Masterstufe entbehrlich, da der Erwerb eine Bachelors der Masterstufe in jedem Falle vorausgehe.

AR ist der Ansicht, dass Pflegeexpertinnen und -experten ebenfalls in einem Gesundheitsberuferegister einzutragen seien, sofern sie mit Patientinnen und Patienten arbeiten. Wenn sie nicht Teil des Behandlungsprozesses/der Gesundheitsversorgung seien, bestehe keine Notwendigkeit zur Registrierung.

BE, VD, BS, ZH, SZ sind der Ansicht, Advanced Practice Nurses (APN) sei kein neuer Beruf. APN sei vielmehr eine erweiterte Qualifikation in einem bestehenden Beruf. Demzufolge könne APN nicht als zusätzlicher Beruf definiert werden und in Artikel 2 des normativen Konzeptes im erläuternden Bericht aufgenommen werden.

Parteien

SP, GLP und BDP begrüssen die Reglementierung der Masterstufe im Gesundheitsberufegesetz. SP führt aus, es bestehe ein grosses öffentliches Interesse am Schutz der öffentlichen Gesundheit und damit an der Qualitätsförderung der Ausbildung und der Berufsausübung. Gerade im Hinblick auf die Notwendigkeit einer verstärkten interdisziplinären Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung werde in Zukunft erweiterte Kompetenzen bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe eine wichtige Rolle spielen. Zudem rechtfertige sich die Reglementierung aufgrund der damit verbundenen Anforderungen an patientenschutz- und versorgungsqualitätsrelevante Kompetenzen. SVP lehnt die Reglementierung der Masterstufe ab. Statt sich auf akademische Titel und theoretisch orientierte Ausbildungslehrgänge zu verlassen, bräuchte es dringend eine Stärkung der untersten Pflegeausbildungsstufe, welche an sich kostengünstiger und praxisorientiert zu Gunsten des Patienten arbeiten und wirken könnten. CVP und FDP äusseren sich kritisch. CVP ist der Auffassung, die heutigen Masterstufen hätten kein gemeinsames Kompetenzprofil. Eine verfrühte Regelung der Masterstufe könnte den Eindruck erwecken, dass im Gesundheitsbereich der Masterabschluss zum Regelabschluss werde. FDP möchte genauer begründet haben, inwiefern eine zusätzliche Bewilligungspflicht auf Masterstufe nötig sei und den