Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 60Fedlex · Ergebnisbericht
der Gesundheitsberufe (NAREG) zu betrauen. Dies nicht zuletzt aufgrund des Know-hows und der grossen Erfahrung des SRK im Bereich der Registerführung. Dieses Wissen sei insbesondere bei der Migration der Daten (vom heute „passiven“ ins künftig „aktive“ Register) von grossem Nutzen. Bekanntlich würden die Gesundheitsberufe der Fachhochschulen bis zum allfälligen Inkrafttreten des Gesundheitsberufegesetzes und dem Aufbau des entsprechenden Registers ebenfalls im NAREG erfasst werden. Das SRK biete sich daher auch als administrativer Betreiben eines künftigen Gesundheitsberuferegisters GesBG an. Damit würde auch der in Hinsicht auf den Patientenschutz sowie die Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit zur Vereinfachung der Arbeit erhobenen Forderung der Kantone nach einem einzigen Register Rechnung getragen werden können. Denn diese müssten sich dann sich in Bezug auf die im NAREG sowie im künftigen GesReg registrierten Berufe nur noch an eine Stelle, nämlich an den administrativen Betreiber SRK wenden.
5.3 Umfassende Registrierungspflicht
Kantone
JU, SH und VD, verlangen, dass die Registerpflicht auf alle Berufsangehörigen der im Gesundheitsberufegesetz geregelten Gesundheitsberufe erweitert werden soll.
Parteien
SP und CVP verlangen, dass die Registerpflicht auf alle Berufsangehörigen der im Gesundheitsberufegesetz geregelten Gesundheitsberufe erweitert werden soll.
Berufsverbände
SVBG verlangt, dass die Registerpflicht auf alle Berufsangehörigen der im Gesundheitsberufegesetz geregelten Gesundheitsberufe erweitert werden soll. Swiss Dental Hygienists fordert die Schaffung eines aktiven Berufsregisters, in dem unbhängig vom Erlass eines Gesundheitsberufegesetzes alle Gesundheitsfachpersonen erfasst werden.
FMH, KKA, Oda MM und SBK Bern verlangen, dass die Registerpflicht auf alle Berufsangehörigen der im Gesundheitsberufegesetz geregelten Gesundheitsberufe erweitert werden soll. Oda MM fordert die Schaffung eines aktiven Berufsregisters, in dem unbhängig vom Erlass eines Gesundheitsberufegesetzes alle Gesundheitsfachpersonen erfasst werden.
Bildungsbereich
BKP-KFH, BFH-FG, BGS, BKH-KFH, HES-SO und FKG-KFH verlangen, dass die Registerpflicht auf alle Berufsangehörigen der im Gesundheitsberufegesetz geregelten Gesundheitsberufe erweitert werden soll. BFH-FG führt aus, es sei nicht plausibel, dass sich die Regelung auf die privatwirtschaftliche Berufsausübung beschränkte. Öffentlich-rechtliche Institutionen des Gesundheitswesens unterschieden sich in ihren Leistungen für Patientinnen und Patienten in keiner Hinsicht von privatwirtschaftlichen Institutionen des Gesundheitswesens mit öffentlichem Leistungsauftrag. Es sei nicht einzusehen, weshalb die Berufsausübung der in öffentlichen Betrieben beschäftigten Health Professionals anders geregelt werden sollte als die privatwirtschaftliche Berufsübung. Der Zweck des Patientenschutzes sei identisch und unabhängig von der Rechtsform der Arbeitgeberin.
5.4 Kosten/Gebühren
Kantone
LU, SG, ZG, ZH und GDK sprechen sich exlizit dafür aus, dass das Register über Gebühren finanziert werden soll und allfällige Differenzen zwischen den Gebühreneinnahmen und den tatsächlichen Kosten vom Bund getragen werden sollen. Diejenigen Kantone, die sich der Stellungnahme der GDK anschliessen, sprechen sich implizit ebenfalls dafür aus. Berufsverbände