Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten

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auf das Monitoring Gesundheitsberufe (Masterplan Bildung Pflege) und den nationalen Versorgungsbericht (OdASanté/GDK) hin.

Nach Ansicht von GDK, AG, SG und ZG könne das bereits bestehende zentrale Medizinalberuferegister (MedReg) und das im Aufbau befindliche zentrale Register der Gesundheitsfachpersonen der GDK (NAREG) als wichtige Grundlage für die Identifizierung und Authentifizierung von Gesundheitsfachpersonen im Rahmen von eHealth-Anwendungen dienen. So könnte bspw. der in der Architektur von eHealth Suisse vorgesehene health professional index sich auf die Register abstützen.

Mehrere Kantone (BE, BS, OW) und die GDK halten fest, die Notwendigkeit eines Registers sei unter den Partnern, welche an der Erarbeitung des Vorentwurfs beteiligt waren, immer unbestritten gewesen. Es befremde daher sehr, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Diskussion um den bislang grundsätzlich unbestrittenen Nutzen eines solchen Registers vom Zaun gerissen werde, zumal noch ohne Begründung. Das gelte ganz besonders auch, weil für die universitären Medizinalberufe schon heute ein solches Register existiere, für die Inhaberinnen und Inhaber nichtuniversitärer Ausbildungsabschlüsse in Gesundheitsberufen ein solches auf interkantonaler Ebene im Aufbau und kein Argument ersichtlich sei, warum für die hier in Rede stehenden Gesundheitsberufe darauf verzichtet werden sollte.

Parteien

SP, CVP, BDP und GLP begrüssen die Schaffung eines Registers. SP und GLP sprechen sich für ein aktives nationales Berufsregister aus, das auch die Einhaltung der Berufpflichten erfasst. Die SVP lehnt ein Berufsregister ab. Nach Auffassung der FDP bestehe keine Notwendigkeit eines teuren aktiven Registers auf Bundesebene, weil die Kantone bereits daran seien, ein nationales Register der Gesundheitsberufe (NAREG) aufzubauen, das im Auftrag der GDK ab September 2014 durch das Rote Kreuz geführt werde. Besser wäre es, wenn die Berufsverbände selbst für ein Register verantwortlich wären. Sofern ein Register obligatorisch würde, sollten nur diejenigen Gesundheitsberufe zwingend in ein Register aufgenommen werden müssen, die über staatliche Finanzierungsquellen (bspw. KVG/OKP) abrechnen wollen. Nach Einschätzung von GLP könne das nationale Register als zentrales Instrument zur Umsetzung von Kantonen ausgesprochenen Berufsverboten dienen.

Wirtschaft

SGB, sgv und Travail.Suisse sprechen sich für die Schaffung eines nationalen Registers aus. SGB führt aus, ein nationales Register diene dem Schutz und der Information der Patienten, der Information von inländischen und ausländischen Stellen, der Vereinfachung der Abläufe bei der Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen sowie der Erfassung von statistischen Daten. Es sei unverständlich, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt eine Diskussion um den bislang grundsätzlich unbestrittenen Nutzen eines solchen Registers vom Zaun gerissen werde und das Register nur noch als Vorschlag erscheine. Das von der GDK geführte NAREG könnte zu einem späteren Zeitpunkt vom Bund übernommen und in das Register integriert werden.

Berufsverbände

physioswiss, physio Genève, sozciologie, SBK Tessin, SBK Bern, FSO, IG Swiss ANP, SHV, SVDE, SIGA und der SBK vermissen ein aktives Berufsregister im VL-Entwurf.

Die Berufsverbände ARLD, Dakomed, DLV, EVS, FMH, FSO, FSP, HÄ CH, IG Swiss ANP, KKA, Oda MM, OdaSanté, OPS, pharmaSuisse, physioswiss, physio beider Basel, physio Fribourg, physio Genève, physio St.Gallen-Appenzell, physio Zentralschweiz, SBK, SBK Bern, SBK Tessin, SBV, SGR, SHV, SIGA, sozciologie, SHV, SPV, SVBG, SVDE, SVMTRA, SVPL Ostschweiz/Graubünden, Swiss Dental Hygienists und VRS begrüssen die Schaffung eines nationalen Registers. SBK führt aus, indem der Entzug einer Bewilligungs schweizweit erfolge und für alle Behörden, die Berufsausübungsbewilligungen erteilen, einsehbar sei, könne vermieden werden, dass eine fehlbare Fachperson nach Entzug der Bewilligung in einem anderen Kanton unbemerkt die berufliche Praxis wieder aufnehme. SVBG und IG Swiss ANP ergänzen, mit einem aktiven Berufsregister für alle Berufsangehörigen würde man einer Empfehlung des Nationalen Versorgungsberichtes für die Gesundheitsberufe Folge leisten und die vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium 2012 beschriebene problemati-