Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 59Fedlex · Ergebnisbericht
sche Datenlage und damit die Versorgungsplanung verbessern können. SHV verlangt, dass den Berufsverbänden bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Registers eine zentrale Rolle einzuräumen sei.
Gegen ein Registers spricht sich BEKAG aus. Er vertritt die Ansicht, mit den bisherigen kantonalen Regelungen seien keine schlechten Erfahrungen gemacht worden. Es bestehe keine Notwendigkeit für eine gesamtschweizerische Registrierung.
Bildungsbereich
BGS, ZHAW, Kalaidos, FKG-KFH, MedUZH, FHO, careum, BFH-FG, SUPSI, HES-SO, BKP-KFH, BKH-KFH, BKE-KFH und UZH erachten die Schaffung eines Registers als erforderlich. Kalaidos merkt an, ein Register gebe den Arbeitgebern und Behörden Einblick und soll angesichts der hohen Mobilität der Mitarbeitenden im Binnenmarkt auf Bundesebene angesiedelt sein.
Gesundheitsorganisationen/-einrichtungen
SVPL, KSA, CURAVIVA, Hplus, IGGH-CH, medswiss.net, PH CH, PKS, Spitex Schweiz, SRK und UniSpitalBS sprechen sich für die Schaffung eines nationalen und aktiven Registers aus. senesuisse und VLSS sehen keine Notwendigkeit für ein nationales Berufsregister. senesuisse merkt an, falls eines eingeführt werden solle, müsse die Handhabung national einheitlich und kostengünstig erfolgen.
Patienten/Konsumenten
SPO ist der Ansicht, das Etablieren eines aktiven Berufsregisters sei ein zentrales Instrument des Patientenschutzes. Ein nationales Register sorge für die nötige Transparenz beim Nachweis der Weiterbildungen, Kompetenzen und praktischen Erfahrungen. Zudem stelle das Register ein wichtiges Instrument der Bedarfsplanung und Qualitätssicherung dar. Mit Hilfe des Registers. Liesse sich auch die Erfüllung der Berufspflichten besser überprüfen.
Versicherung
santésuisse sieht keinen zusätzlichen Nutzen in Bezug auf ein Register. Die Kantone hätten aufgrund ihrer Vergaben der Berufsausübungsbewilligungen diese Bewilligungen bereits registriert und somit eine Übersicht.
Varia
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende (VFP, FER, SAMW, CP, ASD, SIN, FH Schweiz, VSS, AeHes Valais Santé) und Privatpersonen6 begrüssen ein Register. Wie im MedReg ist CP auch in diesem Register gegen die Verwendung der Versichertennummer der AHV. sottas stellt das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Registers in Frage. Damit im Vollzug mehr Transparenz entstehe, könne ein Berufsregister zweckmässig sein. Eine Selbstregulation sei aber aus Sicht der Selbstverantwortung der Arbeitgeber besser als ein rasch veraltendes Register. Ein allfälliges Register sei auf Bundesebene anzusiedeln und habe sich auf die schweizerischen Abschlüsse, ohne Weiterbildungstitel zu beschränken und dürfe die Weiterbildungspflicht nicht mit dem Register verknüpfen. careum argumentiert weitgehend gleich wie sottas.
5.2 Delegationsmöglichkeit an Dritte
Kantone
BE, BL, BS, LU, SG und ZH sprechen sich ausdrücklich für die im Entwurf des GesBG vorgesehene Möglichkeit aus, das Register an Dritte zu delegieren. GDK führt hierzu aus, sie habe beschlossen, das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), das bis anhin bereits das passive Register der nichtuniversitären Gesundheitsberufe geführt habe, auch mit der Führung (administrativer Betrieb) des aktiven Registers
6 Sailer Schramm Monique, Mengis Johanna