Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/156: 03.445 Pa.Iv. Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium · 14 Seiten

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1. AUSGANGSLAGE

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) verabschiedete am 13. November 2012 einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1), den sie in Erfüllung der parlamentarischen Initiative (Pa. Iv.) von Nationalrat Ruedi Lustenberger (03.445) ausgearbeitet hatte. Sie führte eine Vernehmlassung bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und weiteren Kreisen durch. Die Frist zur Vernehmlassung lief am 18. März 2013 ab. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) erarbeitete im Auftrag der WAK-N den vorliegenden Bericht über die eingegangenen Stellungnahmen.

Der Vorentwurf ergänzt den bestehenden Art. 21 Abs. 1 BöB mit dem Zuschlagskriterium der „Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung“. Er setzt damit die Forderung der Pa. Iv. Lustenberger um, wonach bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Ausbildung von Lernenden durch eine Anbieterin positiv gewichtet werden solle. Der Vorentwurf geht weiter als die derzeit geltende Regelung in Art. 27 Abs. 3 der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR

172.056.11). Demnach wird bei gleichwertigen Angeboten schweizerischer Anbieter und Anbieterinnen berücksichtigt, inwieweit diese Ausbildungsplätze anbieten.

Der Vorentwurf betrifft das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes. Die Kantone kennen vergleichbare Regelungen in ihrem Submissionsrecht (8 Kantone auf Gesetzesstufe1, 16 Kantone in Ausführungserlassen zum Submissionsgesetz2 und 2 Kantone in Gesetz sowie Verordnung3). Diese finden, anders als die im Vorentwurf vorgeschlagene Regelung, in den meisten Fällen unterhalb des Schwellenwertes und im Nichtstaatsvertragsbereich Anwendung.4

2. EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN UND ÜBERBLICK

Insgesamt gingen im Rahmen der Vernehmlassung 63 Stellungnahmen ein (24 der Kantone, 6 der politischen Parteien, 33 von Organisationen, Verbänden und weiteren interessierten Kreisen). Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (mitsamt der in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) findet sich im Anhang.

Zusammenfassend können von den eingegangenen Stellungnahmen der Kantone 17 als Befürworter und drei als Gegner der Vorlage bezeichnet werden. Zwei Kantone nehmen keine eindeutige Haltung ein. Bei den Parteien stehen vier Befürworter einer Gegnerin (FDP) gegenüber, wobei sich wiederum eine Partei (SVP) nicht klar zuordnen lässt. Schliesslich positionieren sich von den teilnehmenden Verbänden, Organisationen und weiteren Interessierten 19 für und 14 gegen die Vorlage.

1 BL, GR, GL, JU, LU, NE, SO, ZG. 2 AG, AI, AR, BE, FR, GE, NW, OW, SG, SH, SZ, TI, UR, VD, VS, ZH. 3 BS, TG.

4 Ausnahme, vgl. Ziff. 3.2.1. Bst. c betreffend GE.