Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/156: 03.445 Pa.Iv. Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium · 14 Seiten

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FR, CVP, KV Schweiz begrüssen die Vorlage, weil mit dem Kriterium der Lehrlingsausbildung Unternehmen, die Lernende ausbilden, gefördert und belohnt werden, NE, OW, aiti, Holzindustrie Schweiz, SGB, weil damit ein Anreiz für die Schaffung von Ausbildungsplätzen geschaffen werde. Laut Holzindustrie Schweiz, SGUV, SGV diene die Vorlage der Sicherung und Gewährleistung des beruflichen Nachwuchses, was gemäss SGUV Voraussetzung für eine gute Unternehmensleistung sei.

b) Wirtschaftliche Bedeutung der beruflichen Grundbildung

LU, KGL und implizit Holzindustrie Schweiz betonen die wirtschaftliche Bedeutung, die eine gezielte berufliche Grundbildung habe. Gemäss KGL garantiere ein gut ausgebildeter Berufsnachwuchs eine hohe Ausbildungsqualität. NE und aiti sehen keinen negativen, sondern sogar einen positiven Einfluss auf die Wirtschaft.

c) Vergleichbare kantonale Regelungen

AG, BE, BL, FR, JU, SH, SG, SO, TG, TI, VD, ZH, Centre Patronal, Lausanne, und

SGV befürworten die vorgeschlagene Gesetzesänderung und verweisen auf entsprechende kantonale bzw. kommunale Regelungen. FR, GE, NE, NW, und VD bemerken, dass die Vorlage keinen direkten Einfluss auf den Kanton habe. BE informiert, dass Anbieter von Leistungen im kantonalen Hochbau seit einigen Jahren einen Bonus für die Ausbildung von Lernenden beantragen könnten und sich diese Praxis bewährt habe. SGV ist der Ansicht, dass eine gesetzliche Verankerung auf Bundesebene das Engagement einzelner Kantone und Gemeinden stärke, deren Recht und Praxis das Zuschlagskriterium der Lehrlingsausbildung bereits zulasse.

VD ist der Ansicht, dass die zukünftige bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Abgrenzung des Kriteriums der Lehrlingsausbildung beitragen könnte und die zuständigen Instanzen des Bundes eine Methode der Bewertung und Evaluation definieren müssten, was auch für die Kantone von Interesse sein könnte.

Verschiedene Kantone weisen darauf hin, dass das Ausbildungskriterium in ihrer Vergabepraxis nur mit einem gewissen Gewichtungsfaktor zur Anwendung kommt. GE und VD gewichten das Kriterium der Lehrlingsausbildung mit maximal 5%. TI gewichtet das Kriterium ebenfalls mit maximal 5%, um eine diskriminierende Auswirkung zu vermeiden. GE und VD berücksichtigen bei der Gewichtung die Anzahl der Lernenden eines Unternehmens im Vergleich zu der Anzahl Arbeitnehmer, VD im Zeitraum von 5 Jahren. VD kennt ausserdem ein Korrektiv für Betriebe, die erfolgslos versucht hätten, ihre Lehrstellen zu besetzen.

GE verwendet dieses Kriterium bei Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen im unterschwelligen Bereich, für Baubeschaffungen auch im Geltungsbereich internationaler Abkommen.

FR gewichtet das Kriterium zwischen 2% und 5%, Lausanne zwischen 5% und 7.5%.

d) Diskriminierung ausländischer Anbieterinnen und Anbieter

GP, SP, Holzbau Schweiz, Holzindustrie Schweiz und KV Schweiz halten die Gefahr

der Diskriminierung von Unternehmen aus Ländern, die kein duales Bildungssystem aufweisen, aus verschiedenen Gründen für gering: So könnte dieses Defizit durch andere Zuschlagskriterien kompensiert werden. Weiter bestehe die Möglichkeit Praktikumsplätze mit zu berücksichtigen. Zudem könnten Schweizer Zweigstellen von ausländischer Unternehmen Lernende ausbilden. Die Gewichtung des Kriteriums sei ausserdem gering. EVP, Holzbau Schweiz, SGB sehen im Kriterium der Lehrlingsausbildung kein Hindernis für die internationale Konkurrenz oder ein Problem mit der Kompatibilität mit internationalen Verpflichtungen. Holzbau Schweiz geht davon aus, dass das EU-Recht soziale Erwägungen zulasse.