Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/156: 03.445 Pa.Iv. Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium · 14 Seiten
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swissmem betont, dass ausländische Niederlassungen in der Schweiz oft keine Lernenden ausbildeten, weil sie nicht mit dem hiesigen Berufsbildungssystem vertraut seien oder sie die Beschäftigtenzahl nicht um Lernende aufstocken könnten. Die Ausbildung von Lernenden erfordere mehr als eine administrative Einheit in der Schweiz, z.B. einen Produktionsstandort.
e) Diskriminierung inländischer Anbieterinnen und Anbieter
ZG, swissmem und WEKO befürchten die Benachteiligung von inländischen Anbieterinnen (v.a. kleiner Unternehmen und Start-Ups), weil „äquivalente Ausbildungsformen“ (z.B. Praktikumsplätze) von ausländischen Unternehmen nicht den strengen Vorgaben des BBG zu genügen hätten. swissmem und ZG gehen davon aus, dass der Aufwand und die Kosten von ausländischen Unternehmen zur Betreuung von Praktika nicht gleich hoch seien wie diejenigen von Schweizer Betrieben für Lehrstellen.
f) Betriebe, die keine Lernenden ausbilden
ZG, FDP, ASTAG, economiesuisse, SAV, swico, swissmem, usic und WEKO befürchten eine Benachteiligung und Diskriminierung von Unternehmen (insbesondere kleiner Unternehmen oder Start-Ups), die keine oder weniger Lernende mangels Nachfrage ausbilden oder die andere Arten von Ausbildungen kennen. SAV verweist auf Erhebungen aus dem Jahr 2008, wonach der Anteil der Betriebe, die ausbilden, lediglich rund 18,4% betrage und damit rund 80% aller Betriebe nicht ausbilden.
WEKO weist zudem darauf hin, dass diese Ungleichbehandlung die längerfristigen Ziele der KMU- und der Innovationsförderung des Wirtschaftsstandorts Schweiz untergrabe. Die Ungleichbehandlung wirke gar verstärkt, wenn im Zusammenhang mit der Erfüllung des öffentlichen Auftrags gar kein Beruf der beruflichen Grundbildung existiere und grosse Unternehmen ihre Lehrlingsplätze aus anderen Sektoren anrechnen lassen dürften.
g) Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Wettbewerbsförderung
AR, UR, FDP und swissmem zweifeln am bestmöglichsten Einsatz der Steuergelder durch die Verwendung des Lehrlingskriteriums, weil damit nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot obsiege.
AR, UR, ZG, FDP, ASTAG, economiesuisse, H+, HKBB, IGS, Privatkliniken
Schweiz, SAV, SBV, swico, swissmem, usic, WEKO und ZHK glauben, dass die Gesetzesänderung zu einer Verfälschung und Verzerrung des Wettbewerbes zwischen den Anbieterinnen und Anbietern führe. Gemäss AR, UR, FDP, IGS und swissmem liege dies an der Vermischung von leistungsbezogenen und leistungsfremden Kriterien. Damit bestehe die Gefahr, dass nicht mehr das wirtschaftlich günstigste Angebot obsiege. ASTAG, economiesuisse und WEKO nehmen dies an, weil das Kriterium der Lehrlingsausbildung Interessierte von der Angebotseinreichung abhalten und den Anbieterkreis künstlich reduzieren könnte. H+ und Privatkliniken Schweiz befürchten dies, weil damit gerade kleinen und Start-Up-Betrieben der Marktzutritt erschwert werde.
h) Rechtssicherheit
Gemäss ZG, IGS, SAV und WEKO werfe die Pa. Iv. Lustenberger viele ungeklärte Fragen auf und schaffe Rechtsunsicherheit: Es sei unklar, welche Lehrlingsplätze gezählt werden sollten (angebotene Stellen, tatsächlich besetzte Lehrstellen, relevanter Zeitpunkt für die Bestimmung der Lehrplatzanzahl, Einberechnung von Anlehren oder Praktika, Berücksichtigung bei Ausbildung in Partnerschaft mehrerer Unternehmen). Weiter bleibe die Frage der zulässigen Gewichtung des Kriteriums offen und der Rechtsprechung zur Beantwortung überlassen. Grosse Rechtsunsicherheit bestehe auch gegenüber ausländischen Anbietern aus Ländern ohne duales Berufsbildungssystem, da unklar sei, welche ausländischen Ausbildungsformen als Äquivalent zur Schweizer Lehrlingsausbildung gäl-