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Vernehmlassung 2012/20: Verordnung des EJPD über Kaltwasserzähler · 10 Seiten
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Anhang 1 (Art. 4)
Spezifische Anforderungen an Kaltwasserzähler
A Begriffsbestimmungen
Mindestdurchfluss (Q1)
Kleinster Durchfluss, bei dem der Kaltwasserzähler Anzeigen liefert, die den Anforderungen hinsichtlich der Fehlergrenzen genügen.
Übergangsdurchfluss (Q2)
Durchflusswert, der zwischen dem Dauer- und dem Mindestdurchfluss liegt und der den Durchflussbereich in zwei Zonen, den oberen und den unteren Belastungsbereich, unterteilt, für die jeweils verschiedene Fehlergrenzen gelten.
Dauerdurchfluss (Q3)
Grösster Durchfluss, bei dem der Kaltwasserzähler unter normalen Einsatzbedingungen, d.h. ebenso unter gleichförmigen wie unter wechselnden Durchflussbedingungen, zufrieden stellend arbeitet.
Überlastdurchfluss (Q4)
Grösster Durchfluss, bei dem der Kaltwasserzähler für einen kurzen Zeitraum ohne Beeinträchtigung zufrieden stellend arbeitet.
B Messtechnische Anforderungen
1 Nennbetriebsbedingungen
Die Herstellerin muss die Nennbetriebsbedingungen für den Kaltwasserzähler angeben, insbesondere:
1.1 Die Werte für den Durchflussbereich müssen folgende Bedingungen erfül-
len:
Q3/Q1 ≥ 10
Q2/Q1 = 1,6
Q4/Q3 = 1,25
1.2 Die Werte für den Temperaturbereich müssen von 0,1 °C bis mindestens
30 °C reichen.
1.3 Der relative Druckbereich muss von 0,3 bar bis mindestens 10 bar bei Q3
reichen.
1.4 Die Stromversorgung: Nennwert der Wechselspannungsversorgung
und/oder die Grenzwerte der Gleichspannungsversorgung.
[ENTWURF, 03.05.12]