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Vernehmlassung 2012/20: Verordnung des EJPD über Kaltwasserzähler · 10 Seiten

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Anhang 1 (Art. 4)

Spezifische Anforderungen an Kaltwasserzähler

A Begriffsbestimmungen

Mindestdurchfluss (Q1)

Kleinster Durchfluss, bei dem der Kaltwasserzähler Anzeigen liefert, die den Anforderungen hinsichtlich der Fehlergrenzen genügen.

Übergangsdurchfluss (Q2)

Durchflusswert, der zwischen dem Dauer- und dem Mindestdurchfluss liegt und der den Durchflussbereich in zwei Zonen, den oberen und den unteren Belastungsbereich, unterteilt, für die jeweils verschiedene Fehlergrenzen gelten.

Dauerdurchfluss (Q3)

Grösster Durchfluss, bei dem der Kaltwasserzähler unter normalen Einsatzbedingungen, d.h. ebenso unter gleichförmigen wie unter wechselnden Durchflussbedingungen, zufrieden stellend arbeitet.

Überlastdurchfluss (Q4)

Grösster Durchfluss, bei dem der Kaltwasserzähler für einen kurzen Zeitraum ohne Beeinträchtigung zufrieden stellend arbeitet.

B Messtechnische Anforderungen

1 Nennbetriebsbedingungen

Die Herstellerin muss die Nennbetriebsbedingungen für den Kaltwasserzähler angeben, insbesondere:

1.1 Die Werte für den Durchflussbereich müssen folgende Bedingungen erfül-

len:

Q3/Q1 ≥ 10

Q2/Q1 = 1,6

Q4/Q3 = 1,25

1.2 Die Werte für den Temperaturbereich müssen von 0,1 °C bis mindestens

30 °C reichen.

1.3 Der relative Druckbereich muss von 0,3 bar bis mindestens 10 bar bei Q3

reichen.

1.4 Die Stromversorgung: Nennwert der Wechselspannungsversorgung

und/oder die Grenzwerte der Gleichspannungsversorgung.

[ENTWURF, 03.05.12]