Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/21: Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) · 48 Seiten

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Entwicklung zu einzelnen Identifikationsmerkmalen Tabelle 2 (Forts.)

Entwicklung Folgen Probleme Fundstellen

seit 1978 + Bemer-

kungen

3 Kandidatur bei 2003 eine, 2011 Mittlerweile BGE 1P.94/ erst bevorstehen- drei solche Kandi- anerkennt die 2005/gij;

der Geschlechts- daturen Praxis, dass ein VPB 68.64; umwandlung Mann auch dann BGE 119 II

zur Frau werden 269 E. 6 kann, wenn er (Verfahren sich keiner Ope- zum rechtliration unterzog, chen Nachsondern sich seit vollzug medi-Jahrzehnten zinisch durchhormonell behan- geführter Gedeln lässt und als schlechtsum-Frau wahrge- wandlung); nommen wird, Zürcher noch bevor ein Obergericht, Gericht die Ge- Urteil schlechtsum- NC090012 wandlung festge- vom

stellt hat 01.02.2011, NZZ Nr. 57 vom 09.03. 2011, S. 17 4 Die wenigsten Für die gleiche Wer für die

Berufsbe- Person z. B. Bun- Kandidatur im

zeichnungen sind desangestellter, Kanton A als

geschützt, und Jurist, Verwal- Berufsangabe

die meisten tungsrechtler, Dr. Jurist und im

Funktionen iur., MLaw, Mar- Kanton B als Be-

lassen mehrere kenrechtsspezialist rufsangabe Ange-

Bezeichnungen usw. stellter angibt,

zu. fällt unter Um-

ständen durch alle

EDV-Kontrollen.

Viele geben

zudem politische

Ämter statt den

Beruf an.