Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/21: Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) · 48 Seiten
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Entwicklung zu einzelnen Identifikationsmerkmalen Tabelle 2 (Forts.)
Entwicklung Folgen Probleme Fundstellen
seit 1978 + Bemer-
kungen
3 Kandidatur bei 2003 eine, 2011 Mittlerweile BGE 1P.94/ erst bevorstehen- drei solche Kandi- anerkennt die 2005/gij;
der Geschlechts- daturen Praxis, dass ein VPB 68.64; umwandlung Mann auch dann BGE 119 II
zur Frau werden 269 E. 6 kann, wenn er (Verfahren sich keiner Ope- zum rechtliration unterzog, chen Nachsondern sich seit vollzug medi-Jahrzehnten zinisch durchhormonell behan- geführter Gedeln lässt und als schlechtsum-Frau wahrge- wandlung); nommen wird, Zürcher noch bevor ein Obergericht, Gericht die Ge- Urteil schlechtsum- NC090012 wandlung festge- vom
stellt hat 01.02.2011, NZZ Nr. 57 vom 09.03. 2011, S. 17 4 Die wenigsten Für die gleiche Wer für die
Berufsbe- Person z. B. Bun- Kandidatur im
zeichnungen sind desangestellter, Kanton A als
geschützt, und Jurist, Verwal- Berufsangabe
die meisten tungsrechtler, Dr. Jurist und im
Funktionen iur., MLaw, Mar- Kanton B als Be-
lassen mehrere kenrechtsspezialist rufsangabe Ange-
Bezeichnungen usw. stellter angibt,
zu. fällt unter Um-
ständen durch alle
EDV-Kontrollen.
Viele geben
zudem politische
Ämter statt den
Beruf an.