Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/21: Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) · 48 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 28Fedlex · Erläuternder Bericht

ein überaus knappes Volksergebnis mit einem klaren Ständeergebnis einher gehen kann, so dass keine Nachzählung etwas ändern kann. So entstanden beispielsweise bei den Volksabstimmungen über die Totalrevision der Bundesverfassung 187242, über die Waffenausfuhrverbotsinitiative 197243 oder über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR 199244 trotz knappen Volksergebnissen sehr deutliche Ergebnisse beim Ständemehr. Ein sehr knappes Bundesvolksmehr kann sich aus vielen deutlichen Kantonsergebnissen zusammensetzen. So erbrachte beispielsweise die Volksabstimmung über das Raumplanungsgesetz 197645 gesamtschweizerisch eine Differenz zwischen Ja und Nein von 2.2%; aber einzig der Kanton SG lieferte ein knapperes Teilergebnis, derweil 16 Kantone überaus klare Teilergebnisse mit 10- 50% Unterschied zwischen Annahme und Ablehnung erbrachten; die einen lehnten mit grossem Mehr ab, die andern nahmen klar an. Man wird aufgebotenen Milizpersonen gar nicht weismachen können, weshalb sie ihre Freizeit ein zweites Mal hergeben sollen, ohne dass eine konkrete Unregelmässigkeit überhaupt nur glaubhaft gemacht ist.

Hier können auch Erfahrungen mit internationalen Wahlbeobachtungen nutzbar gemacht werden. Artikel 8 des Kopenhagener Dokuments von 1990 der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa46 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten gesetzliche Grundlagen für regelmässige Wahlbeobachtungen durch die OSZE schaffen. Aus diesem Grund empfahl die OSZE in ihren Schlussberichten vom 3. April 200847 und vom 30. Januar 2012 zu den Wahlbeobachtungen der eidgenössischen Gesamterneuerungswahlen von 2007 und von 2011 der Schweiz, ihre Gesetzgebung über die politischen Rechte zu ergänzen, damit die Beobachtung der Schweizer Wahlen für internationale wie einheimische neutrale Wahlbeobachter ausdrücklich ermöglicht wird. Im Bericht von 2012 ergänzt die OSZE ihre Empfehlung. Spezifische Normen sollten eine effektive Beobachtung von Vote électronique sicherstellen: "Das OSZE/ODIHR wiederholt seine Empfehlung, die Gesetzgebung zu den Wahlen mit einem Zusatz zu versehen, welche die Anwesenheit von internationalen und einheimischen unabhängigen Beobachtern explizit erlaubt, dies in Anlehnung an Paragraf 8 des Dokuments von Kopenhagen (1990). Die Ergänzung sollte spezifische Angaben zur effizienten Beobachtung der Internetwahl enthalten".48

42 BBl 1872 II 369 f.

43 BBl 1972 II 1449

44 BBl 1993 I 168

45 BBl 1976 II 1567

46 Deutsch wiedergegeben in BBl 1991 I 1072 f.

47 http://www.osce.org > OSCE Office for Democratic Institutions and Human Rights > Elections > Previous Election Activities > Switzerland > Federal Elections, 21 October 2007, Ziff. IV Bst. E S. 7: "While the accreditation and co-operation received by the OSCE/ODIHR EAM was most welcome, in order to fully comply with paragraph 8 of the 1990 OSCE Copenhagen Document, the electoral legislation should be amended to specifically allow for international and domestic non-partisan observers."

48 http://www.osce.org > OSCE Office for Democratic Institutions and Human Rights > Elections > Previous Election Activities > Switzerland > Federal Elections, 23 October 2011, Ziff. XII S. 14 samt genauer elektronischer Fundstelle S. 13 Fn. 34: "Siehe Richtlinie Nr. 5 der Richtlinien des Europarates „Guidelines on Transpareny of E-enabled Elections“.