Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/21: Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) · 48 Seiten

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1.4 Abstimmung von Finanzen und Aufgaben

Die Angabe einer bereichsspezifisch auf der Basis der neuen 13-stelligen AHV-Nummer im Einwegverfahren errechneten (gehashten) und nicht zurückrechenbaren Nummer und der Postleitzahl bei allen Nationalratskandidaturen erlaubt eine erhebliche Effizienzsteigerung und damit in den Zeiten grössten Engpasses bedeutenden Zeitgewinn. Die Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur verursacht auf Bundesebene keine weiteren Entwicklungskosten.

1.5 Parlamentarische Vorstösse

Mit Motion 12.3975 beauftragte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats am 19. Oktober 2012 den Bundesrat, den Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zu unterbreiten, wonach getrennte Fristen für die Einreichung von Unterschriften für Referenden sowie Volksinitiativen durch die Referendums- und Initiativkomitees und für die Stimmrechtsbescheinigung vorgesehen werden. Den Gemeinden solle eine bestimmte Frist gesetzt werden, innerhalb welcher sie die Stimmrechtsbescheinigung vorzunehmen haben. Die Motion knüpfte an Vorkommnisse im Zusammenhang der Referenden gegen die drei Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland65, dem Vereinigten Königreich66 und Österreich67 an.

Zur offen formulierten Kommissionsmotion (12.3975) der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats unterbreitet der Bundesrat eine Weiterentwicklung des geltenden Rechts, die Verlängerungen der Referendumsfrist vermeidet, welche insbesondere den rechtsstaatlich-demokratischen Vollzug dringlicher Bundesgesetze zu vereiteln drohen (vgl. Ziff. 1.3.3 hiervor).

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat am 18. Oktober 2012 beschlossen, einer parlamentarischen Initiative NR Joder (11.502) vom 23. Dezember 2011 Folge zu geben, die darauf abzielt, Nachzählungen zu Volksabstimmungen nur anordnen zu lassen, wenn begründete Anzeichen für Unregelmässigkeiten bestehen. Sie verband damit die Erwartung, dass der vorliegende Bericht für die Frage eine Lösung bringen werde. Dazu unterbreitet der Bundesrat mit dieser Vorlage einen Lösungsvorschlag (vgl. Ziff. 1.3.2 und 1.3.4 hiervor).

2 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Ingress

Die Revision gibt Gelegenheit, im Ingress nun die kompetenzbegründende Bestimmung der neuen Bundesverfassung anzuführen.

Art. 13 Abs. 3 BPR: Nachzählung bei sehr knappen Ergebnissen?

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats mochte sich dem Versuch des Bundesgerichts, "sehr knappe" Abstimmungsergebnisse einer Unregelmässigkeit

65 BBl 2012 8555

66 BBl 2012 8575

67 BBl 2012 8591