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Vernehmlassung 2012/24: Verordnung über die Erhebung von Daten über die von Luftfahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer / Ordinance on the Acquisition of Data on Tonne-Kilometres performed by Aircraft · 9 Seiten

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Anhang 1 (Art. 1 Abs. 2)

Berechnung der Tonnenkilometer

1 Die Tonnenkilometer werden nach der folgenden Formel berechnet:

Tonnenkilometer [tkm] = Flugstrecke [km] x Nutzlast [t].

2 Die Flugstrecke ist die Grosskreisentfernung zwischen Abflug- und Ankunftsflugplatz zuzüglich eines unveränderlichen Faktors von 95 km.

3 Die Nutzlast ist die Gesamtmasse der beförderten Fracht, Post und Fluggäste.

4 Für die Berechnung der Nutzlast gilt Folgendes:

4.1 Die Zahl der Fluggäste entspricht der Zahl der an Bord befindlichen Personen abzüglich des Bordpersonals.

4.2 Der Luftfahrzeugbetreiber kann entweder die in seinen Unterlagen über die Massen- und Schwerpunktberechnung eingetragene tatsächliche Masse oder die Standardmasse für Fluggäste und aufgegebenes Gepäck oder auf jeden Fluggast und sein aufgegebenes Gepäck einen Standardwert von 100 kg anwenden.