Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/24: Verordnung über die Erhebung von Daten über die von Luftfahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer / Ordinance on the Acquisition of Data on Tonne-Kilometres performed by Aircraft · 8 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: L271-0595

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

In der Europäischen Union (EU) sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind seit Anfang 2012 die Emissionen sämtlicher Flüge, die im gesamten EU/EWR-Raum beginnen oder enden, vom europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) erfasst.

Das geltende CO2-Gesetz verpflichtet den Bundesrat, sich für eine Begrenzung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr einzusetzen. Die Schweiz und die EU führen gegenwärtig Verhandlungen über die Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme (EHS). Diese Verhandlungen decken neben dem Emissionshandel für stationäre Anlagen der Industrie auch Massnahmen zur CO2- Reduktion in der Luftfahrt ab.

Zur Umsetzung des Emissionshandels im Bereich der Luftfahrt wird eine spezifische Datengrundlage benötigt: Auf Basis von vorgängig erhobenen Tonnenkilometerdaten wird die Anzahl kostenlos zugeteilter Emissionsrechte pro Luftfahrzeugbetreiber berechnet. Um die Fluggesellschaften zu verpflichten, die erforderlichen Daten zu erheben, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einen Entwurf zur „Verordnung über die Erhebung von Daten über die von Luftfahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer“ erarbeitet und in die öffentliche Anhörung geschickt.

1.2 Anhörungsverfahren

Das Anhörungsverfahren wurde am 11. Mai 2012 eröffnet und lief bis zum 30. Juni 2012. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die wichtigsten Luftfahrtverbände, Luftverkehrsbetriebe und Flughäfen sowie der schweizerische Flugsicherungsdienst. Die übrigen Verbände und interessierten Kreise wurden über die Vorlage im Rahmen der Medienmitteilung zur gleichzeitig eröffneten Anhörung zur CO2- Verordnung sowie über die Website des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) in Kenntnis gesetzt.

2/8 274/2006-02225/04/15/11/02/02/09/02/L271-0595