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Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 56 Seiten
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2 Emissionsverminderungen im Inland
Die Ausstellung einer Bescheinigung für ein Projekt zur Emissionsverminderung im Inland ist ausgeschlossen, wenn:
a. die Emissionsverminderungen durch den Einsatz von Kernenergie erzielt werden;
b. die Emissionsverminderungen durch den Einsatz biologischer oder geologischer CO2-Sequestrierung, ausgenommen in Holzprodukten, erzielt werden;
c. die Emissionsverminderungen durch Klimaforschung und -entwicklung oder Information und Beratung erzielt werden;
d. die Emissionsverminderungen durch den Einsatz von flüssigen Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen erzielt werden, die den Anforderungen von Artikel 12b Absatz 3 Buchstabe b des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Juni 199632 nicht entsprechen;
e. die Emissionsverminderungen durch Treibstoffwechsel von Benzin- oder Dieselfahrzeugen zu Erdgasfahrzeugen erzielt werden, mit Ausnahme von Fahrzeugflotten;
f. die Emissionsverminderungen durch Brennstoffwechsel von Erdölheizungen zu Erdgasheizungen bei Gebäuden erzielt werden.
32 SR 641.61