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Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 56 Seiten

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2 Emissionsverminderungen im Inland

Die Ausstellung einer Bescheinigung für ein Projekt zur Emissionsverminderung im Inland ist ausgeschlossen, wenn:

a. die Emissionsverminderungen durch den Einsatz von Kernenergie erzielt werden;

b. die Emissionsverminderungen durch den Einsatz biologischer oder geologischer CO2-Sequestrierung, ausgenommen in Holzprodukten, erzielt werden;

c. die Emissionsverminderungen durch Klimaforschung und -entwicklung oder Information und Beratung erzielt werden;

d. die Emissionsverminderungen durch den Einsatz von flüssigen Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen erzielt werden, die den Anforderungen von Artikel 12b Absatz 3 Buchstabe b des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Juni 199632 nicht entsprechen;

e. die Emissionsverminderungen durch Treibstoffwechsel von Benzin- oder Dieselfahrzeugen zu Erdgasfahrzeugen erzielt werden, mit Ausnahme von Fahrzeugflotten;

f. die Emissionsverminderungen durch Brennstoffwechsel von Erdölheizungen zu Erdgasheizungen bei Gebäuden erzielt werden.

32 SR 641.61