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Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 56 Seiten
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Anhang 1 (Art. 3 und Art. 4 Bst. a)
Von der Berücksichtigung oder Bescheinigung ausgeschlossene Emissionsverminderungen
1 Emissionsverminderungen im Ausland
1 Folgende Emissionsminderungszertifikate werden nicht berücksichtigt:
a. Zertifikate über Emissionsverminderungen, die nicht in einem der am we-
nigsten entwickelten Länder (Least Developed Country, LDC) gemäss Liste der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) erzielt wurden;
b. Zertifikate über Emissionsverminderungen, die durch den Einsatz von Kern-
energie erzielt wurden;
c. Zertifikate über Emissionsverminderungen, die durch den Einsatz biologi-
scher oder geologischer CO2-Sequestrierung erzielt wurden;
d. Zertifikate über Verminderungen der Fluoroform- und N2O-Emissionen aus
der Herstellung von Adipinsäure;
e. Zertifikate über Emissionsverminderungen, die durch den Einsatz von Was-
serkraftanlagen mit einer installierten Produktionskapazität von mehr als 20 MW erzielt wurden;
f. Zertifikate über Emissionsverminderungen, die durch Massnahmen in Koh-
lekraftwerken erzielt wurden;
g. übrige Zertifikate über Emissionsverminderungen, die nicht mittels erneuer-
barer Energien oder mittels verbesserter Energieeffizienz bei den Endverbrauchern erzielt wurden;
h. schon einmal verwendete Emissionsminderungszertifikate.
2 Weiter werden Emissionsminderungszertifikate nicht berücksichtigt, wenn:
a. die Emissionsverminderungen unter Verletzung der Menschenrechte erzielt
wurden;
b. die Emissionsverminderungen erhebliche negative soziale oder ökologische
Auswirkungen hatten;
c. Anliegen der Aussen- oder Entwicklungspolitik der Schweiz die Ablehnung
der Anrechnung gebieten.
3 Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht für:
a. Emissionsminderungszertifikate aus Projekten nach Artikel 12 des Kyoto-
Protokolls, die vor dem 1. Januar 2013 registriert wurden;
b. Emissionsminderungszertifikate aus Projekten nach Artikel 6 des Kyoto-
Protokolls über Emissionsverminderungen, die vor dem 1. Januar 2013 erzielt wurden.