Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 54 Seiten

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ENTWURF

Referenz/Aktenzeichen: L083-0060

Vorbemerkungen

1.1 Ausgangslage

Am 23. Dezember 2011 haben die eidgenössischen Räte in der Schlussabstimmung eine Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2012 angenommen. Die Referendumsfrist ist am 13. April 2012 unbenutzt verstrichen. Das Gesetz und die dazugehörige CO2-Verordnung, über die das UVEK vom 11. Mai bis 3. August 2012 eine Anhörung durchführt, sollen die geltenden Rechtsgrundlagen auf den 1. Januar 2013 ablösen.

Das CO2-Gesetz will die im Inland emittierten Treibhausgase bis 2020 um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 senken (Art. 3). Dieses Ziel entspricht einer absoluten Reduktion der Treibhausgasemissionen um rund 10,6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2eq).1 Im Unterschied zum geltenden CO2-Gesetz, das nur die energetischen CO2-Emissionen umfasst, sollen zukünftig bei der Berechnung der Emissionen alle international geregelten Treibhausgase und auch der im Wald und Holz gebundene Kohlenstoff (Senken) berücksichtigt werden. Für die Zielerreichung ausschlaggebend ist, dass die Treibhausgasemissionen bis 2020 kontinuierlich zurückgehen, damit die gewünschte Reduktionswirkung im Jahr 2020 erreicht wird. Der Bundesrat kann Zwischenziele für einzelne Sektoren festlegen.

Ziele und Massnahmen bis 2020 knüpfen nahtlos an das bis Ende 2012 geltende CO2-Gesetz an, das eine Absenkung der energetischen CO2-Emissionen bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 um 10 Prozent unter das Niveau von 1990 verlangt. Dies entspricht, im Einklang mit der internationalen Verpflichtung, welche die Schweiz mit dem Kyoto-Protokoll eingegangen ist, einer absoluten Reduktion von ca. 4 Mio. Tonnen CO2. Sowohl die Zielsetzung des CO2-Gesetzes als auch des Kyoto-Protokolls können gemäss aktuellster Schätzung ohne den Erwerb von ausländischen Zertifikaten im Umfang von bis zu 3 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr nicht eingehalten werden.

Die Schweiz hat sich an der UNO-Klimakonferenz in Durban Ende 2011 für eine zweite Verpflichtungsperiode nach 2012 ausgesprochen und sich bereit erklärt, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Die Fortführung der Verpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll, die im Wesentlichen aus einer Änderung des Anhangs über die länderspezifischen Begrenzungsziele besteht, soll an der Klimakonferenz Ende 2012 in Doha von der Staatengemeinschaft formal beschlossen werden. Sobald der Beschluss rechtskräftigt wird, ist absehbar, dass die Schweiz die bisher durch ausländische Zertifikate erbrachte und entsprechend im Inland fehlende Emissionsreduktion nachholen muss.

Der Pfad für die Absenkung der inländischen Treibhausgasemissionen muss daher wesentlich steiler verlaufen, als wenn das Ziel der ersten Verpflichtungsperiode allein mit Inlandmassnahmen erreicht worden wäre. Im internationalen Kontext von UNO-Klimakonvention und Kyoto-Protokoll muss die Schweiz jährlich Rechenschaft über die emittierten Mengen an Treibhausgasen ablegen und dafür ein Treibhausgasinventar führen.

1.2 Verhältnis zur Energiestrategie 2050

Drei Viertel der Schweizer Treibhausgasemissionen entstehen bei der Verbrennung fossiler Energieträger. Die Ziele der Klima- und Energiepolitik sind gleichgerichtet und unterstützen sich gegenseitig. Massnahmen zur Reduktion des fossilen Energieverbrauchs senken die CO2-Emissionen im Gleichschritt. Der umgekehrte Rückschluss kann jedoch nur bedingt gezogen werden, weil die CO2- wirksamen Massnahmen nicht nur auf die Erhöhung der Effizienz abzielen, sondern auch den Wechsel zu weniger CO2-intensiven fossilen Brennstoffen (z.B. von Erdöl auf Erdgas) sowie zu erneuerbaren Energieträgern begünstigen. Das Gebäudeprogramm nach Artikel 34 des CO2-Gesetzes zum Beispiel fördert unter anderem den Einsatz erneuerbarer Energien über Globalbeiträge an die Kantone. Groben Schätzungen zufolge dürfte die aus den Massnahmen nach dem CO2-Gesetz erwartete Reduktionsleistung zu zwei Dritteln im Bereich Energieeffizienz und zu einem Drittel aufgrund eines Wechsels des Energieträgers erzielt werden.

Die Energiestrategie 2050 beinhaltet sektorspezifische Zwischenziele. Bis ins Jahr 2020 sollen der Energieverbrauch in Gebäuden gegenüber dem Referenzszenario „Weiter wie bisher“ um 13 TWh, in der Industrie um 6 TWh und in der Mobilität um 4 TWh zurückgehen. Ausgedrückt in CO2-Emissionen bedeutet die Einhaltung dieser Ziele, dass die Gebäude im Jahr 2020 noch knapp 11 Mio., die Indust-

1 Die einzelnen Treibhausgase tragen unterschiedlich stark zur Klimaerwärmung bei. Als einheitliche Bemessungsgrundlage wird das globale Erwärmungspotenzial der einzelnen Gase in Relation zur Klimawirksamkeit von Kohlendioxid (CO2) gestellt und in CO2-Äquivalenten (CO2eq) ausgedrückt. So gilt für Methan beispielsweise CO2eq = 25; d.h. dass 1 Tonne Methan so klimawirksam ist wie 25 Tonnen CO2. 3/54 274/2006-01959/40/25/L083-0060