Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 54 Seiten
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ENTWURF
Referenz/Aktenzeichen: L083-0060
Im Industriesektor macht der Energieverbrauch ca. 55 Prozent der Treibhausgasemissionen aus. Die Verpflichtungen umfassen nicht nur energetische CO2-Emissionen, sondern unter anderem auch Prozessemissionen (z.B. Zement und Raffinerien) und Emissionen aus Abfallbrennstoffen. Um den Unternehmen Rechtssicherheit zu geben, sollen die vereinbarten individuellen Emissions- oder Verminderungsziele für den ganzen Zeitraum von 2013 bis 2020 gelten und nicht nachträglich in Abhängigkeit des Absenkpfades verschärft werden.
Das Gesamtziel von minus 20 Prozent soll auf die einzelnen Sektoren so umgelegt werden, dass es mit den gesetzlichen Massnahmen eingehalten werden kann. Nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die angestrebten Reduktionsziele in den einzelnen Sektoren und die erwartete Wirkung der einzelnen Massnahmen in Tonnen CO2eq bis 2020:
Sektor Anteil an Teilziel 2020 ge- Entwicklung ohne Erwartete Reduk-
Treibhaus- genüber 1990 Massnahmen ge- tionswirkung der gasen 2009 (sektorbezogen) genüber 19902 Massnahmen3
Gebäude ~30 % minus 40 % ~ -1,9 Mio. ~4,9 Mio.4
Verkehr ~30 % minus 10 % ~ +1,3 Mio. ~2,9 Mio.
Industrie5~25 %6 minus 15 % ~ -1,1 Mio. ~0,8 Mio.7
Übrige Quellen8~15 % minus 10 % ~ -0,4 Mio. ~0,2 Mio.
Total 100 % minus 20 % ~ -2,1 Mio. ~8,8 Mio.6
Die für die Zielerreichung erforderliche Reduktionsleistung von 10,6 Mio. Tonnen CO2eq wird zu einem Teil durch den Rückgang erzielt, der auch ohne Massnahmen eingetreten wäre (2,1 Mio.), und zu einem Teil durch die Wirkung der Massnahmen nach dem Gesetz (8,8 Mio.). Diese beiden Teile ergeben in der Summe zwar mehr als die Reduktionsvorgabe des Gesetzes. Die durch die Industrie im Ausland erbrachte Reduktionsleistung von schätzungsweise 0,3 Mio. Tonnen CO2eq muss allerdings für die Einhaltung des inländischen Reduktionsziels von 20 Prozent abgezogen werden.
1.4 Emissionsverminderungen im Ausland
Obwohl das Reduktionsziel im Inland erreicht werden muss, lässt das CO2-Gesetz punktuell auch im Ausland erbrachte Reduktionen zu. Einigen Verursachern soll es weiterhin erlaubt sein, sich in begrenztem Umfang Reduktionsleistungen ausserhalb der Schweizer Grenzen anrechnen zu lassen. Es sind dies:
In das Emissionshandelssystem (EHS) eingebundene Unternehmen: Im Falle einer Verknüpfung mit dem EU-EHS gilt die Logik des Binnenmarktes: Es gibt keine länderspezifischen Herkunftsnachweise für Emissionsrechte. EHS-Unternehmen dürfen daher uneingeschränkt Emissionsrechte aus dem EU-Raum zukaufen. Zudem dürfen die Unternehmen wie ihre Konkurrenten im EU-EHS in beschränkter Menge Emissionsminderungszertifikate aus Schwellen- und Entwicklungsländern anrechnen. Der anrechenbare Anteil der ausländischen Emissionsminderungszertifikate sollte 50 Prozent der insgesamt durch die Unternehmen zu erbringenden Reduktionsleistungen nicht übersteigen.
Abgabebefreite Unternehmen, die nicht ins EHS eingebunden sind: In Bezug auf die Anrechnung ausländischer Zertifikate aus Schwellen- und Entwicklungsländern wird im Wesentlichen die heutige Regelung weitergeführt. Die Unternehmen erhalten damit mehr Flexibilität für den Fall, dass die eingeleiteten Massnahmen nicht genügend greifen. Der anrechenbare Anteil der ausländischen Emissionsminderungszertifikate sollte 50 Prozent der insgesamt durch die abgabebefreiten Unternehmen zu erbringenden Reduktionsleistung nicht übersteigen.
2 Referenzentwicklung gemäss Botschaft über die Schweizer Klimapolitik nach 2012 (09.067)
3 Die Wirkungsabschätzungen der einzelnen Massnahmen basiert auf Modellrechnungen und Annahmen zu zukünftigen Ölpreisen, Temperaturen sowie zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung. Entsprechend sind die Zahlen mit beträchtlichen Unsicherheiten behaftet und hängen stark von der effektiven Entwicklung der genannten Einflussgrössen und anderen Politikbereichen (Energiepolitik etc.) ab.
4 Inkl. Wirkung CO2-Abgabe
5 Inkl. Abfallverbrennung und Energieumwandlung
6 55 % davon sind energetische CO2-Emissionen, 45 % übrige CO2-Quellen und Treibhausgase
7 Davon 0,3 Mio. t CO2 im Ausland (Emissionshandel, ausländische Zertifikate), die nicht ans Inlandziel angerechnet werden.
8 Landwirtschaft, synthetische Gase (Kühlmittel, Treibgase usw.) 5/54 274/2006-01959/40/25/L083-0060