Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 54 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

ENTWURF

Referenz/Aktenzeichen: L083-0060

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

1 Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

1.1 Abschnitt: Treibhausgase Kurzbeschrieb / Kern der Regelung (Art. 1 und 2)

Das CO2-Gesetz soll einen Beitrag zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf weniger als 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit leisten. Der Geltungsbereich des revidierten Gesetzes ist im Vergleich zum bisherigen Gesetz breiter gefasst und beinhaltet im Einklang mit internationalen Vorgaben weitere Emissionsquellen und Treibhausgase. Auf Verordnungsstufe werden die Treibhausgase bezeichnet, die durch das CO2-Gesetz abgedeckt sind (Art. 1). Zudem werden indikative Zwischenziele für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie festgelegt (Art. 2).

Erläuterungen zu Artikel 1

Der Geltungsbereich des CO2-Gesetzes betrifft folgende Treibhausgase: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Der Einbezug von NF3 in das internationale Klimaregime wurde an der Klimakonferenz in Durban Ende 2011 beschlossen und soll auch im CO2-Gesetz berücksichtigt werden. Dieses sehr klimawirksame Gas entsteht hauptsächlich bei der Herstellung von Halbleitern, Flüssigkristallbildschrimen (liquid cristal display, LCD) und Photovoltaikzellen. Die NF3-Emissionen der Schweiz wurden bisher nicht erhoben. Erste Schätzungen gehen jedoch davon aus, dass ihr Anteil an den gesamten Treibhausgasemissionen der Schweiz unter einem Promille liegt. Ebenfalls in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen die CO2-Emissionen von internationalen Flügen, die in den Emissionshandel einbezogen oder mit einer äquivalenten Massnahme geregelt werden sollen. Bei der Zielerreichung werden hingegen die Treibhausgasemissionen aus Flugtreibstoffen für internationale Flüge im Einklang mit internationalen Regelungen nicht berücksichtigt.

Die einzelnen Treibhausgase und Gasgruppen haben in Abhängigkeit ihrer molekularen Struktur und Lebensdauer ein unterschiedliches globales Erwärmungspotenzial, das als Vielfaches der Klimawirkung von CO2 ausgedrückt wird. Die globalen Erwärmungspotenziale der einzelnen Treibhausgase sind im offiziellen Leitfaden der UNO für die Berichterstattung über die Treibhausgasemissionen angepasst worden.9 CH4 wirkt beispielsweise 25 - mal stärker als CO2. N2O hat ein globales Erwärmungspotential von 298. Extrem klimawirksam sind die SF6- und NF3-Emissionen, bei denen ein Kilogramm 22,8 bzw. 17,2 Tonnen CO2 entspricht.

Die Massnahmen des Gesetzes zielen hauptsächlich auf die CO2-Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen und die übrigen CO2-Emissionen zum Beispiel aus der Zementherstellung sowie der Abfallverwertung und -verbrennung ab. Für die Landwirtschaft, die auch Methan und Lachgas ausstösst, hat das Bundesamt für Landwirtschaft eine Klimastrategie entwickelt, welche die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft bis 2050 um einen Drittel im Vergleich zu 1990 senken will. Konkrete Massnahmen werden im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik definiert.

Die in der Luft stabilen Stoffe (synthetische Treibhausgase, HFCs, PFCs und SF6), die z.B. als Kühl- oder Treibmittel oder in der Hochspannungsindustrie eingesetzt werden, sind in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)10 geregelt. Um die ordnungsgemässe Rückgewinnung und Entsorgung von synthetischen Treibhausgasen zu verbessern, Lecks in geschlossenen Systemen zu vermeiden und die Anwendung zu reduzieren, ist gestützt auf das Umweltschutzgesetz (USG)11 die Einführung eines Pfandes in Verbindung mit einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr geplant. Die SF6-Emissionen aus der Hochspannungsindustrie sollen weiterhin in einer Branchenvereinbarung geregelt werden.

CO2-Speicher wie Wälder, Böden und verbautes Holz, die mehr Kohlenstoff aufnehmen als sie abgeben, werden als Negativemissionen (Senken) in die Berechnung der Gesamtemissionen aufgenommen. Das bedeutet, dass die Menge an CO2, die von diesen Senken zusätzlich gespeichert wird, die Treibhausgasbilanz der Schweiz verbessert. Werden die CO2-Speicher hingegen zu Quellen, so ist das CO2, das aus ihnen entweicht, zu den anderen Treibhausgasemissionen hinzuzurechnen. An der

9 FCCC/CP/2011/9/Add.2. Entscheidung Nr. 15 der internationalen Konferenz der Mitgliedstaaten der UN Klimarahmenkonferenz in Durban Ende 2011 (17th Conference of the Parties)

10 SR 814.81

11 SR 814.01 7/54 274/2006-01959/40/25/L083-0060