Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Ergebnisse der Auswertung
sei nicht mehr gleich und rückblickend Veraltetes zu beurteilen mache wenig Sinn. Greenpeace findet, dass vier Jahre nach Erscheinen ein Bericht von 2008 und die darin formulierten Empfehlungen zu kommentieren sei, welche zudem nicht mit dem aktuellen Stand der Kostenstudie korrelieren, sei alles andere als optimal. Dieser Umstand lasse auch Fragen über die Bedeutung dieser und künftiger Vernehmlassungen sowie zur Prozessführung aufkommen. Das Komitee für eine Mitsprache des Nidwaldner Volkes bei Atomanlagen (MNA) erachtet die Anhörung als reichlich spät und bezweifelt, ob Einwände überhaupt gehört werden wollen. Die Gemeinden Buchs, Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, Greenpeace, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, NWA Aargau, SES und WWF Schweiz verlangen, dass die Vernehmlassung des nächsten Entsorgungsprogramms zügig erfolgen müsse, spätestens im Jahr nach dessen Erscheinung.
Die Gemeinden Buchs, Linn und Remigen sowie die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Schaffhausen, KLAR! Züri Unterland, NOE, SES und der WWF Schweiz stellen fest, dass der Ergebnisbericht [gemeint ist der Erläuterungsbericht], welcher die acht zur Anhörung aufliegenden Berichte zusammenfasst, eine erste Übersicht gibt. Sie alle und die Gemeinde Hallau bemängeln jedoch, dass die Schweizer Atommüllentsorgung von verschiedenen Programmen und Berichten gesteuert wird. Die wichtigsten seien das Entsorgungsprogramm, der Sachplan, der Umgang mit den Empfehlungen aus dem Entsorgungsnachweis und die Kostenstudien. Der Weg zu einem sicheren Tiefenlager sei komplex und betreffe viele Akteurinnen und Akteure. Die Gemeinden Buchs, Linn und Remigen sowie die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, NOE, SES und der WWF Schweiz beurteilen das aktuelle Entsorgungskonzept, so wie es die Nagra zurzeit plane, als unausgereift. Die zwei Berichte, die zur Anhörung aufliegen, seien veraltet. Sie wurden vor vier Jahren erstellt. Eine Anhörung mache nur bedingt Sinn, denn viele Aspekte bedürfen einer Aktualisierung.
Die FDP Schweiz empfindet es als störend, dass sie nicht auf der Adressatenliste der Anhörung aufgeführt war.
Greenpeace begrüsst die öffentliche Auflage und die Vernehmlassung des Entsorgungsprogramms und der damit formulierten Empfehlungen. Greenpeace verlangt jedoch, dass der Stellenwert dieser und künftiger Vernehmlassungen und ihre Einbettung im Prozess klar zu definieren sei.
Zwei Einzelpersonen bemängeln Art und Umfang der Anhörungsdokumente. Sie seien für Nicht-Fachpersonen teilweise schwer oder nicht lesbar und mit insgesamt über 500 Seiten zu umfangreich, um sie eingehend studieren zu können.
Würdigung
Das Entsorgungsprogramm wurde gleichzeitig mit den Standortvorschlägen der Nagra zu Etappe 1 des Auswahlverfahrens geologische Tiefenlager im Jahr 2008 eingereicht. Da dem Sachplan geologische Tiefenlager Priorität eingeräumt werden musste, widmeten sich das ENSI und die KNS zuerst den Standortgebietsvorschlägen der Nagra vom 17. Oktober 2008, bevor sie das Entsorgungsprogramm und den Bericht zum Umgang mit Empfehlungen zum Entsorgungsnachweis überprüften. Dies hatte zur Folge, dass die entsprechenden Stellungnahmen erst dreieinhalb Jahre nach Einreichung des Entsorgungsprogramms vorlagen und dann die Anhörung durchgeführt werden konnte. Die Auswertung der Anhörung wiederum verzögerte sich ebenfalls, bedingt durch fehlende personelle Ressourcen beim BFE. Dies ist nicht zufriedenstellend und läuft der Kernenergieverordnung (KEV) zuwider, welche von den Entsorgungspflichtigen verlangt, das Entsorgungsprogramm alle fünf Jahre anzupassen. Der Handlungsbedarf ist, was die personellen Ressourcen betrifft, anerkannt. Der Bundesrat hat am 22. Mai 2013 zur Kenntnis genommen, dass für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ein zusätzlicher Personalbedarf (unbefristet) von 300 Stellenprozenten besteht, damit sowohl das Standortauswahlverfahren nach Sachplan geologische Tiefenlager wie auch das Entsorgungsprogramm und die anderen Arbeiten betreffend der Entsorgung der radioaktiven Abfälle zeitgerecht erfüllt werden können. Im Rahmen der Personalressourcen 2014 hat der Bundesrat im Juni 2013 diese drei Stellen genehmigt.