Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm
Die Dauer von Vernehmlassungen ist in Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren vom 18. März 2005 (VIG) festgelegt und beträgt drei Monate. Zurzeit ist dieses in Revision. Bezüglich Adressatenliste bei Anhörungen hat die Bundeskanzlei inzwischen ihre Praxis geändert. Bei der Anhörung zum nächsten Entsorgungsprogramm werden die Kantonsregierungen bzw. Staatskanzleien sowie die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien angeschrieben.
4 Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm
4.1 Allgemeine Bemerkungen
4.1.1 Grundsätzliche Bemerkungen zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle und zum Ent-
sorgungskonzept
Etliche Stellungnehmende äussern sich zum Thema «Entsorgungskonzept», verstehen darunter jedoch das «Auslegungskonzept» bzw. die «Lagerauslegung». Eingaben dazu werden im Kapitel 4.5.3 Lagerauslegung aufgenommen und entsprechend gewürdigt.
Die Gemeinde Buchs, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und der WWF Schweiz sind der Meinung, dass das Entsorgungsprogramm das grundsätzliche Problem des unausgereiften Entsorgungskonzepts nicht löse. Die Gemeinde Remigen und eine Einzelperson finden, dass das Entsorgungskonzept noch nicht ausgereift sei. Es würden Lösungen für ein sicheres Endlager für eine Million Jahre fehlen. Die Gemeinden Buchs und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, NOE, LoTi, SES und WWF Schweiz sind der Meinung, dass das Entsorgungsprogramm die Mängel des Konzepts bezüglich der passiven Sicherheit in keiner Weise sicherer mache.
Die Gemeinden Buchs und Remigen, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Schaffhausen, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz sind der Meinung, dass das Problem der radioaktiven Abfälle in der Schweiz trotz Entsorgungsnachweis, Entsorgungsprogramm und Sachplan weder technisch noch gesellschaftlich befriedigend angegangen wird. Die Gemeinden Buchs und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz erachten analog zur KNS einen erhöhten Detaillierungsgrad der Planung als zentral, weil die noch nicht erledigte Arbeit oder nicht gelöste Probleme schneller bemerkt werden können. Ausserdem können so die Kostenstudien verfeinert und dadurch realistischer werden. Der FDP Schweiz ist es ein Anliegen, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle gemäss der bestehenden Gesetzgebung und unter Berücksichtigung der bestmöglichen Rahmenbedingungen erfolgen könne. Gemäss Energieforum Schweiz stellt die langfristig sichere Lagerung der radioaktiven Abfälle aus den Kernkraftwerken, der Medizin und Forschung unabhängig von den politischen Entscheiden über das Schicksal der Stromproduktion aus Kernenergie in der Schweiz eine wichtige Aufgabe dar, die von der heutigen Generation an die Hand genommen werden muss. FFE erachtet es als wichtig, dass sich alle involvierten Akteure um die realpolitische Umsetzung bemühen, damit die Herausforderungen zielorientiert gemeistert werden können. Greenpeace teilt die Meinung, dass das Problem der Entsorgung der radioaktiven Abfälle im Inland gelöst werden soll.
Die Gemeinde Buchs, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz halten fest, dass sie sich für eine möglichst sichere und auch für unsere Nachfahren faire Lösung für die radioaktiven Abfälle der Schweiz einsetzen würden. Die Gemeinden Buchs, Linn und Remigen sowie die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grüne ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz erachten die Atommülllagerung als eine grosse Herausforderung. Neben den geologischen und technischen Aspekten sei eine klare und transparente Prozessführung unabdingbar, um Experten, Bevölkerung und