Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm
3.1.3 Verweise auf Stellungnahmen zur Etappe 1 des Sachplanverfahrens
Der Kanton TG verweist auf seine Stellungnahme vom 1. Dezember 2011 zum Abschluss der ersten Etappe und dort insbesondere auf die spezifischen Forderungen zum Standort ZNO [Zürich Nordost]. Der Kanton VS verweist auf die Stellungnahme des Grossen Rates des Kantons VS zum Sachplan geologische Tiefenlager vom 17. Juni 2011.
Die Gemeinde Lostorf verweist auf ihre Stellungnahme vom 29. November 2010 zur Anhörung von Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager.
Die SP SH verweist auf die Probleme im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle, auf welche sie in der Stellungnahme zu Etappe 1 verwiesen hat. Ihre Kritikpunkte hätten in der Zwischenzeit nicht entkräftet werden können und würden ihre Gültigkeit behalten.
Würdigung
Stellungnahmen, die im Rahmen der Anhörung zu Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager eingereicht wurden, sind im «Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1 vom 30. November 2011» (http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/25072.pdf) dokumentiert und gewürdigt worden. Auf diese Stellungnahmen wird im vorliegenden Bericht nicht erneut eingegangen.
3.1.4 Bemerkungen zur Anhörung
Der Kanton GE bedauert, dass die aufgelegten Dokumente seit 2008 nicht aktualisiert wurden. In verfahrensrechtlicher Hinsicht weist der Kanton GR zum Thema Mitwirkungsrechte der Kantone wiederholt darauf hin, dass die Bündner Regierung als politische Verantwortungsträgerin wünscht, bei Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren des Bundes direkt in den Mitwirkungsprozess einbezogen zu werden. Im konkreten Fall seien erneut – neben einzelnen gesamtschweizerischen Organisationen – nur die kantonalen Energiefachstellen angeschrieben worden, obwohl diese unübliche Praxis schon mehrfach gegenüber dem UVEK und verschiedenen Bundesämtern angesprochen wurde. Deshalb bittet der Kanton GR darum, dass das Mitwirkungsverfahren der Kantone inskünftig im Sinne der Anliegen des Kantons GR abgewickelt wird. Der Kanton SH macht darauf aufmerksam, dass die vorliegenden Anhörungsunterlagen an die Kantonsregierungen bzw. die Staatskanzleien und nicht direkt an kantonale Fachstellen zu richten gewesen wären: Zwar handle es sich beim vorliegenden Geschäft grundsätzlich um eine fachtechnische Fragestellung. Die politische Bedeutung der damit verbundenen Fragen sei jedoch von einer enormen Tragweite, so dass eine direkte Kontaktaufnahme über die Kantonsregierungen angezeigt gewesen wäre. Der Kanton TI erachtet eine breite Mitwirkung der Kantone, der betroffenen Gemeinden und der übrigen interessierten Kreise am Anhörungsverfahren für unverzichtbar. Dies gilt auch für den Vollzug der Massnahmen. Der Kanton TI hält fest, dass die in die Anhörung geschickten Unterlagen fundierte Fachkenntnisse voraussetzen, die in den Dienststellen des Kantons TI gegenwärtig nicht verfügbar seien. Aus diesem Grund begnügt sich der Kanton TI mit allgemeinen Bemerkungen. In Bezug auf das Anhörungsverfahren hält der Kanton TI fest, dass auch weiterhin Gutachten verschiedener unabhängiger Sachverständiger herangezogen werden müssen. Gegebenenfalls sollten sich diese vertieft mit Teilbereichen befassen, die ansonsten nicht abgedeckt würden.
Angesichts des Umfangs und der Komplexität der zu beurteilenden Unterlagen findet es die Stadt Schaffhausen befremdlich, wenn innerhalb von drei Monaten eine fundierte Stellungnahme ausgearbeitet werden müsse. Die Stadt Schaffhausen weist darauf hin, dass die aufgelegten Dokumente mittlerweile vier Jahre alt sind und sich die Frage nach der Aktualität stelle.
Die Gemeinden Buchs, Linn und Remigen sowie die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Schaffhausen, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz erachten es als wenig sinnvoll, wenn das Entsorgungsprogramm erst vier Jahre nach Erscheinen und kurz vor dem Erscheinen des nächsten Entsorgungsprogramms in Anhörung geht. Der Stand der Dinge