Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm
Politik zu koordinieren. Die verschiedenen Berichte als Steuerungsinstrumente seien nur sinnvoll, wenn sie zeitgemäss, übersichtlich und koordiniert steuern.
Das MNA bemängelt, dass auf die Fragen, was ein Supergau eines Atommülllagers sei, wie dieser verhindert werden könne und wie zukünftige Generationen reagieren können, wenn dieser eintritt, in den vorliegen Dokumenten der öffentlichen Auflage nicht annähernd eingegangen werde. Das MNA fordert deshalb, dass Störfallszenarien (inklusive Supergau) eines geologischen Tiefenlagers beschrieben und entsprechende Handlungsmöglichkeiten von zukünftigen Generationen aufgezeigt werden müssen.
Eine Einzelperson erachtet die Endlagerung hochaktiver Abfälle als weltweit ungelöstes Problem. Wer dies nicht zugebe, erliege einem haltlosen Sicherheitsmythos. Kritische Leute würden dies durchschauen. Es sei höchste Zeit, endlich zuzugeben, dass die nukleare Technologie auf den nuklearen Planeten Sonne gehöre und nicht auf den biologischen Planeten Erde. Eine weitere Einzelperson findet, dass bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle weiterhin der Faktor Mensch ausgeklammert werde, obwohl dieser der Hauptakteur sei. Die Tatsache, dass jede Technik eben nur so sicher sei wie der Mensch, der damit umgehe, werde einmal mehr schlicht ausgeblendet. Um eine mögliche Gefährdung von Menschen zu minimieren, müsste hochaktiver Atommüll weit entfernt von jeglicher Bevölkerung endgelagert werden. Diese Anforderung erfülle jedoch kein einziges Schweizer Projekt.
Würdigung
Die Frage nach der sichersten Lagerung von radioaktiven Abfällen wurde in der Schweiz lange und intensiv diskutiert. In der Folge setzte das UVEK 1999 die Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA) ein. Diese erhielt den Auftrag, Grundlagen zu erarbeiten, um die zur Debatte stehenden Entsorgungskonzepte zu vergleichen. Die EKRA kam zum Schluss, dass einzig die geologische Tiefenlagerung den erforderlichen langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt gewährleisten kann. Sie entwickelte das Konzept der «kontrollierten geologischen Langzeitlagerung». Dieses verbindet die Endlagerung mit der Möglichkeit, die radioaktiven Abfälle nach Abschluss der Einlagerung während einer gewissen Zeit zu überwachen und ohne grossen Aufwand zurückzuholen. Vor dem Verschluss des Lagers sind eine längere Beobachtungsphase sowie der Betrieb eines Pilotlagers vorgesehen. Kontrolle, Unterhalt und Rückholung sind somit während mehrerer Generationen möglich. Das EKRA-Konzept ist international anerkannt und wurde als «geologische Tiefenlager» in das KEG aufgenommen. Gerade weil unsicher ist, ob und wie die Gesellschaft in Zukunft in der Lage sein wird, die Verantwortung für geologische Tiefenlager zu übernehmen, wird ein Konzept umgesetzt, das langfristig gesehen von der gesellschaftlichen Entwicklung unabhängig ist. Die Sicherheit beruht auf einem sicherheitstechnischen und geologischen Mehrfachbarrierensystem, das nach dem Verschluss eines Tiefenlagers ohne menschliches Handeln auskommt. Damit ist die Konzeptfrage auf Gesetzesstufe entschieden.
Es ist Aufgabe der heutigen Generationen, eine sichere Lösung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle vorzubereiten. Der Sachplan geologische Tiefenlager bildet die Grundlage für das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager. Dieses hat zum Ziel, die Entsorgung der radioaktiven Abfälle schrittweise und unter Einbezug der betroffenen Kantone und Regionen einer Lösung im Inland zuzuführen.
4.1.2 Grundsätzliches zum Entsorgungsprogramm
Da das Sachplanverfahren ein wichtiger Bestandteil des Entsorgungsprogramms ist, erwartet die AG SiKa/KES, dass relevante Grundsätze des Sachplans (insbesondere die Bewertung der geologischen Standortgebiete im Hinblick auf die Einengung sowie Fragen des Lagerkonzepts) ins Entsorgungsprogramm integriert werden. Der Kanton AG hat die aufgelegten Dokumente der Nagra und die Gutachten von ENSI und KNS zur Kenntnis genommen und ist dabei zur Einschätzung gelangt, dass die fachlich-inhaltlichen Fortschritte gegenüber dem letzten Programm (Entsorgungsnachweis 2002) relativ bescheiden ausfallen. Im Hinblick auf das Entsorgungsprogramm 2016 wünscht der