Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm

Kanton AG deshalb eine deutlich verstärkte Dynamik in der Behandlung der aus seiner Sicht wichtigsten offenen Fragen. Diese Dynamik in der Bearbeitung und Beantwortung offener Fragen sei insbesondere im Hinblick auf die zeitlichen Zusammenhänge mit den Arbeiten im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager wichtig. Der Kanton BL hält fest, dass das Entsorgungsprogramm die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und formal korrekt ist. Zudem komme der Kanton im Rahmen seiner Prüfungen zum gleichen Schluss, wie in den Stellungnahmen und Gutachten der Fachstellen (d. h. BFE, ENSI, KNS). Der Kanton BS möchte nochmals die Vorbehalte zum Sachplan Etappe 1 mitteilen, die auch für das Entsorgungsprogramm 2008 gelten. Zudem verlangt der Kanton BS, dass die Empfehlungen der KNS und des AdK im weiteren Verlauf des Verfahrens gesamthaft berücksichtigt werden. Der Kanton BS unterstützt die Empfehlungen von KNS und ENSI zum Entsorgungsprogramm. Der Kanton NW stellt fest, dass die Entsorgungspflichten mit der Erstellung respektive der periodischen Überprüfung des Entsorgungsprogramms eine Vorgabe des KEG erfüllen.

Die Kantone NW und OW halten fest, dass das Entsorgungsprogramm ein zentrales, wertvolles und im Sinne der behördlichen Überprüfung und der Stellungnahme der AG SiKa/KES weiter zu entwickelndes Instrument zur sicheren Entsorgung von radioaktiven Abfällen darstellt. In seiner Stellungnahme beschränkt sich der Kanton OW auf Aspekte, die sich auf den Zusammenhang zwischen dem Entsorgungsprogramm und dem laufenden Sachplanverfahren geologische Tiefenlager beziehen. Der Kanton SH begrüsst es, dass ein Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle gesetzlich festgeschrieben ist, welches die Schwerpunkte der Entsorgungstätigkeiten in einer Gesamtsynthese festhalten soll. Zudem begrüsst es der Kanton SH, dass das Entsorgungsprogramm in einem Fünf-Jahres-Rhythmus überprüft und bei Bedarf angepasst werden soll. Der Kanton SH bedauert es jedoch, dass eine Anzahl von grundlegenden Planungs- und Forschungsarbeiten bisher nicht mit der erforderlichen Breite und Tiefe angegangen wurden. Der Kanton SO begrüsst es, dass mit dem Entsorgungsprogramm 2008 die Schwerpunkte der Entsorgungstätigkeiten für die radioaktiven Abfälle in der Schweiz gesamthaft festgehalten werden und dass das Entsorgungsprogramm in einem Fünf-Jahres-Rhythmus überprüft und dem aktuellen Stand der Technik und des Wissens angepasst wird. Der Kanton SO erachtet den gesetzlichen Auftrag der Nagra, ein Entsorgungsprogramm zu erstellen, dann als erfüllt, wenn bis zum nächsten Entsorgungsprogramm 2016 die offenen Fragen stufen- und zeitgerecht geklärt, Varianten diskutiert und ein realistischer Zeitplan ausgearbeitet worden sind.

Der Kanton TG begrüsst es, dass in regelmässigen Abständen ein Entsorgungsprogramm ausgearbeitet wird, das die Schwerpunkte und Abläufe der Entsorgung radioaktiver Abfälle aufzeigt. Insbesondere ist er der Meinung, dass in diesem komplexen Projekt noch viele Fragen unbeantwortet sind und dass mit der Nachführung in regelmässigen Abständen Gelegenheit geboten wird, neue Erkenntnisse einfliessen zu lassen und Inhalte und Abläufe zu überprüfen und zur Diskussion zu stellen. Der Kanton TG stellt die Sicherheit an oberste Stelle seiner Argumentation. Es ist aus der Sicht des Kantons TG nicht zu verantworten, zukünftigen Generationen ein Lager für radioaktive Abfälle zu hinterlassen, das nicht den höchsten sicherheitstechnischen Anforderungen genügt. Der Kanton TG will sich mit allen Kräften gegen Tendenzen wehren, aus opportunistischen Gründen ein Lager an einem Ort zu realisieren, an dem der Widerstand moderat ist. Das vorliegende Entsorgungsprogramm müsse so ausgestaltet sein, dass diese Anforderung bestmöglich erfüllt ist. Aus Sicht des Kantons TG sind dabei noch einige Mängel festzustellen und Forderungen zu stellen. Dabei dürfe auch eine allfällige Anpassung des Sachplans kein Tabu sein, falls dies als sinnvoll erscheint. Der Kanton TI befürwortet eine periodische Überprüfung im Einklang mit den Beschlüssen des Bundesrats. Der Kanton ZH begrüsst die Erstellung und regelmässige umfassende und breit gefächerte Überprüfung des Entsorgungsprogramms.

Die Gemeinden Buchs, Hallau, Linn und Remigen sowie die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz begrüssen die Tatsache, dass zur besseren Übersicht ein Entsorgungsprogramm erstellt wurde. Die Gemeinden Beringen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Oberhallau, Rüdlingen, Stetten und Wilchingen sowie die Stadt Schaffhausen halten fest, dass das Entsorgungsprogramm ein zentrales, wertvolles und weiter zu entwickelndes Instrument bei der Planung der Tiefenlager darstellt. Die Gemeinden unterstützen daher die Vertiefung dieses wichtigen Planungswerkzeugs. Zudem weisen sie darauf hin, dass das Sachplanverfahren ein wichtiger Bestandteil des Entsorgungsprogramms ist. Deshalb