Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 46Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm
einem gestreckten Zeitplan. Dieses Vorgehen berge die Gefahr, dass wesentliche Grundzüge des EKRA-Konzepts nur in minimaler bzw. nicht vollständiger Form umgesetzt werden. Das Österreichische Umweltbundesamt fordert, dass die fehlenden Punkte aus dem EKRA-Konzept bei der weiteren Konzeptentwicklung vertieft zu betrachten sind und ein Abweichen vom ursprünglichen Konzept nur nach detaillierten Untersuchungen und Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile erfolgen soll. Zu befürchten ist aus Sicht des Österreichischen Umweltbundesamtes weiterhin, dass die erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu spät in Gang gesetzt werden und sich weitere Zeitverzögerungen bei der Realisierung der Tiefenlager ergeben. Die Konzeptentwicklung und die daraus abzuleitenden F&E-Programme sollten frühzeitig und mit hoher Priorität durchgeführt werden. Dies betreffe Fragen des Monitorings, der Rückholung, der Ausgestaltung des Pilotlagers und anderes. Eine Betrachtung und Abwägung verschiedener Varianten des Lagerkonzepts, die dem EKRA-Konzept genügen, wäre erforderlich.
Würdigung
In der Kernenergiegesetzgebung werden die Elemente eines geologischen Tiefenlagers festgelegt. Die Hauptteile des Lagers (Hauptlager, Pilotlager, Testbereiche) sowie dessen Entwicklungsphasen (Bau, Betrieb, Beobachtung, Verschluss) wurden gemäss Prüfung durch das ENSI bereits im Entsorgungsnachweis der Nagra (2002) und in den Lagerkonzepten zur Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager umgesetzt. Nicht alle Details des vorgängig von der EKRA entwickelten Konzepts wurden in die Kernenergiegesetzgebung übernommen. Es wurden Teile und Ideen weggelassen, die die EKRA damals nur ansatzweise ausgeführt hatte oder die unter Fachleuten umstritten sind.
Ein wie in der Kernenergiegesetzgebung gefordertes verschlossenes geologisches Tiefenlager bietet insbesondere gegenüber Umweltkatastrophen und Terrorgefahr einen wesentlich höheren Schutz als ein Dauerlager an der Oberfläche oder auch ein noch nicht verschlossenes geologisches Tiefenlager. Die Kernenergiegesetzgebung trägt diesem Umstand Rechnung. Die Forderung nach dem Vorrang der Sicherheit wird damit erfüllt.
Die Entsorgungspflichtigen haben aus Sicht der Behörden gesetzeskonforme Konzepte entwickelt, wie die Abfallgebinde ins geologische Tiefenlager eingebracht und dort eingelagert werden sollen, bzw. wie die Lagerstollen bzw. -kavernen verfüllt und versiegelt werden sollen. Gemäss Entsorgungsprogramm geht die Nagra davon aus, dass bei Vorliegen der Rahmenbewilligung bereits nach kurzer Zeit mit den Untersuchungen von der Oberfläche aus und dem Bau des Zugangs zum Felslabor begonnen werden kann. Die standortspezifisch für Etappe 2 zu erstellenden und in Etappe 3 zu verfeinernden bautechnischen Risikoanalysen (Anforderungen dazu in ENSI 33/170) werden es der Nagra nach der Rahmenbewilligung erlauben, auch für das Felslabor ein auf guten Basisdaten abstützendes Baugesuch einzureichen. Im Rahmen der bautechnischen Risikoanalyse wird auch die Gefahr von Wassereinbrüchen systematisch zu erfassen sein. Seit Einreichen der Nagra-Berichte zum Entsorgungsnachweis 2002 wurden neben gesammelten Erfahrungen in der Schweiz weitere bautechnische Erfahrungen in tonreichen Gesteinen (z. B. Tunnelbauten Innerschweiz sowie in Frankreich und Belgien) gemacht und im Hinblick auf die Tiefenlager-Projekte ausgewertet.
Die Überprüfung, inwiefern diese Konzepte an die lokale Geologie, das vorgeschlagene Wirtgestein, an den sich ändernden Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen sind, ist eine Daueraufgabe an die Nagra als Projektantin sowie der Aufsichtsbehörde des Bundes. Das Lagerkonzept bzw. die darauf abstützende Lagerauslegung sind in den weiteren Schritten der Standortsuche und Lagerrealisierung weiter zu entwickeln, den konkreten Standortsituationen anzupassen und zu optimieren. Im Sinne einer integralen Betrachtung des Gesamtsystems müssen einzelne Aspekte gegen andere abgewogen werden. Dabei hat, wie im Sachplan geologische Tiefenlager gefordert, die Sicherheit oberste Priorität. Bei der Tiefenlage des Lagerbereichs ist beispielsweise der Vorteil der grösseren Tiefe bzgl. Schutz vor Erosion gegenüber dem gleichzeitigen Nachteil steigender bautechnischer Ansprüche abzuwägen, d. h. es ist eine integrale sorgfältige Betrachtung von Vor- und Nachteilen für alle Phasen in der Entwicklung eines geologischen Tiefenlagers durchzuführen. Um die Flexibilität für optimierte Lösungen aufrecht zu halten, werden definitive Entscheide konsequenterweise so spät wie möglich bzw. so früh wie nötig gefällt. Die von der Nagra im Rahmen der Sachplan-Etappen, der Bewilligungsschritte bzw. zukünftiger Entsorgungsprogramme vorgelegten Lagerkonzepte werden