Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm
gemäss Richtlinie ENSI-G03 jeweils auch Alternativen aufzuzeigen und darzulegen, warum sie bezüglich Sicherheit den von ihr gewählten Vorschlag unterbreitet.
4.5.2.4 Bemerkungen zur Partizipation
Die Gemeinden Beringen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Oberhallau, Rüdlingen, Stetten und Wilchingen sowie die Stadt Schaffhausen finden, dass das Partizipationsverfahren seine Rolle nur dann erfüllen könne, wenn die Anliegen von Bevölkerung und politischer Behörden zu Sicherheit und Nachhaltigkeit im Sachplanprozess anerkannt und umgesetzt würden. Um unnötige Partizipation an den Standorten, die aus geologischen Gründen am Schluss nicht in Frage kommen werden, zu vermeiden, fordern die Gemeinden Buchs und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und der WWF Schweiz den gleichen geologischen Wissensstand an allen potenziellen Standorten.
Der Gemeinde Lostorf ist an der Regionalkonferenz Jura-Südfuss vom 5. Mai 2012 aufgefallen, dass die Arbeitsgruppe Sicherheit [Anmerkung der Redaktion: gemeint ist wahrscheinlich die Fachgruppe Sicherheit der Regionalkonferenz] beauftragt wurde, den sichersten Standort im Planungsgebiet unter Berücksichtigung der vorgegebenen Kriterien zu ermitteln. Was aber nicht bearbeitet werde, seien Fragen zur Sicherheitsdisposition und deren kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen für die Schweiz und die Region im Unglücksfall. Dies sei für die Entwicklung der Gemeinde und der Region elementar wichtig. Die regionalen Standortgemeinden seien stark durch energetische Anlagen belastet und eingeschränkt, insbesondere durch das Kernkraftwerk Gösgen und die transeuropäischen Gasleitungen auf dem Gemeindegebiet. Auch die Konzentration der Hochspannungsleitungen und deren Auswirkungen in der Region von Lostorf seien überdurchschnittlich. Die Gemeinde Lostorf ist der Meinung, dass das gewählte Vorgehen der regionalen Partizipation den wirklichen Bedürfnissen und Ängsten der betroffenen Gemeinden und Regionen in keiner Art und Weise Rechnung trage. Zudem ist die Gemeinde Lostorf erstaunt darüber, dass die Sicherheit und die durch die Nagra definierten Kriterien nicht prioritär berücksichtigt werden.
Die Gemeinden Beringen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Oberhallau, Rüdlingen, Stetten und Wilchingen sowie die Stadt Schaffhausen bestehen darauf, keine abschliessende Stellungnahme zu einer Oberflächenanlage abzugeben, solange nicht feststehe, dass dieser Standort auch sicherheitstechnisch optimal gewählt ist. Die Gemeinden Buchs und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz halten fest, dass das Sachplanverfahren dafür da ist, die betroffenen Regionen mitwirken zu lassen. Im Gegensatz zum früher gesetzlich verankerten Vetorecht sei diese Art von Mitsprache eine ohnehin schon grenzwertige Art der demokratischen Mitwirkung. Wenn die betroffene Bevölkerung schon nur geringfügig mitentscheiden könne, solle sie zumindest umfassend informiert werden. Aus den Regionen werde jedoch Kritik laut, dass nur einseitig informiert werde. Laut der Gemeinde Buchs, den Grünen Bezirk Bülach, den Grünen Däniken, den Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, der SES und dem WWF Schweiz würden Experten, die die Arbeiten der Nagra zum Teil kritisch beurteilen, nicht eingeladen. Die Gemeinden Buchs, Linn und Remigen, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und der WWF Schweiz fordern, dass im Sachplan eine kritische Auseinandersetzung auf allen Ebenen stattfinden müsse. Die Regionalkonferenzen sollen nicht als Propagandaplattform missbraucht werden, sondern konstruktive Diskussionsplattform sein, wo auch Probleme und die offenen Fragen Thema sind.
Die SP SH und die IGLK finden, dass der Zeitplan nicht den Bedürfnissen der Regionalkonferenzen entspreche. Diese würden unter grossen Zeitdruck gesetzt. Es sei verantwortungsvollen und engagierten Personen aus Politik, Wirtschaft und Bevölkerung kaum möglich, in so kurzer Zeit ein komplexes Fachwissen aufzubauen und sich kritisch mit der Thematik auseinanderzusetzen. Die Regionalkonferenz werde damit in ihrer Funktion nicht ernst genommen. Der vorgegebene Partizipationsprozess sei höchst undemokratisch, damit unschweizerisch und inakzeptabel, auch wenn er gemäss KEG gesetzeskonform sei. Regionalkonferenzen seien demokratisch nicht legitimiert, sie würden den demokratischen Prozess nicht ersetzen. Nie dürfe ein Atommüllendlager einer Region aufgezwungen werden ohne demokratische Abstimmung. Finanzielle Abgeltungen zur Köderung der poli-