Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 47Fedlex · Ergebnisbericht

Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm

jeweils durch die Sicherheitsbehörden des Bundes geprüft. Dazu hat die Nagra gemäss Richtlinie ENSI-G03 jeweils auch alternative Vorgehensweisen zu diskutieren und aufzuzeigen, aufgrund welcher sicherheitstechnischer Überlegungen sie sich für die vorgeschlagene Variante entschieden hat und inwiefern diese gegenüber den lokalen geologischen Gegebenheiten als sicherheitstechnisch optimiert betrachtet werden können.

Die Robustheit des Tiefenlagersystems wird im Rahmen der Sicherheitsanalysen zum Sachplan geologische Tiefenlager mehrfach und mit zunehmendem Detailierungsgrad überprüft. In der gegenwärtigen Etappe 2 des Sachplanverfahrens stehen provisorische Sicherheitsanalysen an, die gemäss den Anforderungen in ENSI 33/075 eine Bandbreite verschiedener Entwicklungsmöglichkeiten umfassen, um die Robustheit des Systems (darunter auch die Lagerauslegung) quantitativ zu erfassen. In den Sicherheitsanalysen hat die Nagra die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten neben HAA- und SMA-Lager auch für Kombilager (HAA- und SMA-Lager am selben Standort) aufzuzeigen und dabei eine mögliche gegenseitige Beeinflussung zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Forschungsprogramms Radioaktive Abfälle laufen seit Herbst 2011 unter Leitung des ENSI die regulatorischen Forschungsprojekte «Pilotlager», «Monitoring» und «Lagerauslegung», die sich mit den Fragen der detaillierten zukünftigen Lagerauslegung und den dazu notwendigen Monitoringsystemen beschäftigen. Das Forschungsprogramm Radioaktive Abfälle untersucht im Rahmen der Schwerpunkte «Langzeitaspekte» und «Ethik/Recht» auch gesellschaftliche Fragen im Hinblick auf lange Zeiträume.

4.5.3.2 Verpackungsanlage

Die Gemeinden Beringen, Neuhausen am Rheinfall, Oberhallau, Stetten und Wilchingen sowie die Stadt Schaffhausen verlangen die Errichtung einer Konditionier- und Verpackungsanlage am Standort des geologischen Tiefenlagers zu überprüfen bzw. auf eine solche am Standort zu verzichten. Die Gemeinden Beringen, Neuhausen am Rheinfall, Oberhallau, Stetten und Wilchingen sowie die Stadt Schaffhausen halten fest, dass die Regionalkonferenz Südranden dem BFE in diesem Sinne bereits den Antrag gestellt hat, den Verzicht auf die Einrichtung einer Verpackungsanlage am Standort der Oberflächenanlage zu prüfen.

Würdigung

Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager beinhaltet die Festlegung geeigneter Standortareale für die Oberflächenanlagen innerhalb der Planungsperimeter, welche in Etappe 1 unter Einbezug der Standortkantone und benachbarten Landkreise festgelegt wurden. Nach heutiger Auffassung umfassen die Oberflächenanlagen für das HAA-Lager eine Anlage für das Umladen der abgebrannten Brennelemente bzw. der verglasten hochaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von den Transport- und Lagerbehältern in die Endlagerbehälter. Bei der Verpackungsanlage für Brennelemente und HAA (Brennelementverpackungsanlage) handelt es sich um eine kerntechnische Anlage mit vergleichbaren funktionellen Anforderungen wie für die heisse Zelle der Zwilag.

Die Errichtung der Brennelemente/HAA-Verpackungsanlage am Standort des geologischen Tiefenlagers ist eine Planungsannahme, die den Vorteil einer deutlich geringeren Anzahl von Abfalltransporten vom Zwischenlager zum geologischen Tiefenlager beinhaltet. Beim Verzicht auf eine entsprechende Anlage vor Ort, könnte alternativ eine neue heisse Zelle bei der Zwilag oder andernorts gebaut werden. Dies würde jedoch die Frequenz der Transporte um ein Mehrfaches erhöhen. Eine direkte Einlagerung der aktuell in der Zwischenlagerung verwendeten Transport- und Lagerbehälter ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht sinnvoll. Festzuhalten ist schliesslich, dass eine Oberflächenanlage ohne Verpackungsanlage eine Kernanlage gemäss KEG bleibt. Für eine Verpackungsanlage an einem anderen Standort müsste ein separates Bewilligungsverfahren nach KEG mit Rahmen-, Bau- und Betriebsbewilligung durchgeführt werden.