Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm
und den Verschluss des Lagers aktualisieren und als Projekt vorlegen. Die Resultate der Beobachtungsphase liefern die Grundlage zur abschliessenden Beurteilung der Langzeitsicherheit. Der Bundesrat ordnet den Verschluss erst an, wenn der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet werden kann.
Die geologischen Tiefenlager werden schrittweise verfüllt und so in einen passiv sicheren Zustand überführt. Während dieser Zeit bleibt eine Rückholung der Abfälle ohne grossen Aufwand (d. h. über bestehende offene Zugänge) möglich. Die radioaktiven Abfälle können grundsätzlich auch nach dem Verschluss aus einem geologischen Tiefenlager zurückgeholt werden, solange die Dokumentation zum geologischen Tiefenlager noch vorhanden und lesbar ist. Eine Rückholung nach dem Verschluss ist jedoch mit einem grösseren finanziellen und technischen Aufwand verbunden.
4.5.4.2 Kriterien und Anforderungen an die Rückholbarkeit
Der Kanton AG verlangt eine Abklärung günstiger Voraussetzungen für die Rückholbarkeit. Die Gemeinden Buchs, Linn und Remigen, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz bemängeln, dass heute Kriterien für eine rückholbare Lagerung der Abfälle fehlten. Die Anforderungen an das Design des Tiefenlagers, an dessen Bau und die eingelagerten Behälter müssten aus Sicht des Kantons AG, der Gemeinde Buchs, der Grünen Bezirk Bülach, der Grünen Däniken, der Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, KLAR! Schaffhausen, LoTi, NOE, NWA Aargau, SES und WWF Schweiz bezüglich ihrer Eignung für eine allfällige Rückholung definiert werden.
Würdigung
Grundsätzliche Anforderungen zur Rückholbarkeit finden sich in der Kernenergiegesetzgebung und in der Richtlinie ENSI-G03. Im Rahmen des Entsorgungsnachweises hatte die Nagra (NTB 02-02) ein erstes Konzept zur Rückholung präsentiert. Dieses wurde von der Aufsichtsbehörde geprüft (HSK 35/99).
Massnahmen zur Gewährleistung der Rückholbarkeit dürfen die Langzeitsicherheit eines Lagers nicht beeinträchtigen. Es ist daher unerlässlich Anforderungen und Kriterien für die gesetzlich geforderte «Rückholung ohne grossen Aufwand» zu erarbeiten, die eine Rückholung ermöglichen ohne die Langzeitsicherheit zu gefährden. Das ENSI wird die Anforderungen festlegen. Darauf basierend muss die Nagra ein Rückholungskonzept erarbeiten. Dieses Rückholungskonzept ist gemäss Richtlinie ENSI-G03 gleichzeitig mit dem Baubewilligungsgesuch für ein geologisches Tiefenlager einzureichen.
4.5.4.3 Rückholstudie und Rückholtechniken
Der Kanton BS unterstützt die Empfehlung der KNS, wonach Einlagerungs- und Rückholungsprozeduren erprobt und validiert werden sollten. Das Österreichische Umweltbundesamt stellt fest, dass die Möglichkeit der Rückholung der Abfälle laut Nagra vorgesehen sei, bisher aber keine genaueren Überlegungen dazu angestellt wurden und die detaillierte Entwicklung relativ spät erfolgen solle. Die Gemeinden Buchs und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz unterstützen die Ansicht der KNS, eine Rückholstudie bereits jetzt zu erarbeiten und schon heute mit einem konkreten Nachweis zu beginnen. Die Gemeinden Buchs und Remigen die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz fordern, dass das Rückholungskonzept – auch für die Zeit nach Verschluss – jetzt vertieft werden müsse.
Würdigung
Mit dem Rückholungskonzept, das im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs einzureichen ist, kann das ENSI die grundsätzliche Machbarkeit der Rückholung beurteilen. Die sicherheitsrelevanten Techniken für die Rückholung der Abfallgebinde sind gemäss KEV bis zum Zeitpunkt des Gesuchs