Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm

ereignisse keinen Einfluss auf die Sicherheit eines Tiefenlagers haben werden und fordern daher eine unverzügliche Anpassung des Tiefenlagerkonzeptes. Nach Meinung der Gemeinden Buchs und Linn, der Grünen Bezirk Bülach, der Grünen Däniken, der Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz reiche es nicht, bei der Planung eines Tiefenlagers Naturereignisse zu modellieren. Es sei damit zu rechnen, dass diese Naturereignisse einen Einfluss auf das Lager haben werden und dass das Lager den unvorhersehbaren Naturereignissen nicht standhält. Die Stellungnehmenden erwarten, dass beim Konzept bereits heute entsprechend Anpassungen erfolgen.

Würdigung

Der Begriff «Naturereignis» bezeichnet ein aussergewöhnliches Ereignis in der Natur, das ohne Zutun des Menschen abläuft. Dazu zählen auch die kurzfristig einwirkenden «Naturgefahren», wie Hochwasser, Stürme, Erdrutsche und Lawinenabgänge. Allgemein gilt: Vor Naturereignissen gibt es keinen absoluten Schutz. Die Prävention erfolgt in erster Linie durch eine angepasste Nutzung des Raums, indem man versucht, den Gefahren auszuweichen. Falls dies nicht möglich ist, werden bei der Auslegung des Tiefenlagers Massnahmen baulicher oder organisatorischer Art eingesetzt, um die Gefahr abzuwenden oder die Auswirkungen zu minimieren.

Die Einwirkung von Naturgefahren an der Erdoberfläche ist grösser als im tiefen geologischen Untergrund. Bei einem geschlossenen Tiefenlager sind die meisten Naturgefahren nicht mehr von Belang. Den möglichen Naturgefahren wird im vorliegenden Tiefenlagerkonzept genügend Rechnung getragen. Grossen Naturgefahren wie Erdbeben, Vulkanismus und glazialer Tiefenerosion wurde bei der Wahl der Standortgebiete unter Berücksichtigung der gewählten Tiefenlage soweit möglich ausgewichen.

Eiszeiten

Der Kanton AG erinnert an seine Stellungnahme zur Anhörung von Etappe 1 des Sachplanverfahrens vom Dezember 2010 und fordert erneut aktivere Abklärungen künftiger glazialer Erosionsszenarien für die geologischen Standortgebiete Jura Ost und Jura-Südfuss. Der Kanton AG verweist dabei speziell auf die eiszeitlichen Rinnen in den Gebieten Brugg–Riniken–Bözberg sowie Aarau– Suhrental.

Die Gemeinden Buchs, Linn und Remigen, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grüne ZH, Klar! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz bemerken, dass es nicht absehbar sei, «welche Auswirkungen das Kommen und Gehen entsprechender Eismassen auf den Gesteinsuntergrund und die darin vorkommenden Grundwasserströmungen in vorhandenen und neuen Klüften haben werden».

Eine Einzelperson führt aus, dass über die nächste Million Jahre noch etwa 10 bis 15 Eiszeiten stattfinden und je 10 000 Jahre dauern würden. Folglich müsse stellenweise mit tiefgreifender subglazialer Erosion und mit einer frühzeitigen Freilegung des Endlagers gerechnet werden.

Würdigung

Es gibt Naturereignisse, denen nicht durch eine geeignete technische Auslegung innerhalb des Nachweiszeitraums von einer Million Jahren begegnet werden kann. Hierzu gehört die glaziale Tiefenerosion. Dies muss berücksichtigt werden, indem ein Lager tief genug gebaut wird. Gletschervorstösse in das Alpenvorland können in weichen Gesteinen lokal eine relativ hohe Erosionsleistung erzeugen. Zur Abschätzung, wie stark die glaziale Erosion über einen Zeitraum von einer Million Jahre wirksam ist, werden Beobachtungen der Erosionsraten über vergleichbare Zeiträume in der Vergangenheit herangezogen. Die von der Nagra in den generischen Sicherheitsbetrachtungen der Etappe 1 verwendeten Erosionsraten sind durch aktuelle Beobachtungen und geologische Daten gestützt und wurden durch das ENSI bestätigt. Für Etappe 2 hat die Nagra ergänzende Datenerhebungen, Betrachtungen und Modellierungen angekündigt. Das ENSI hat dazu zusätzliche Forderungen gestellt.