Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm
Würdigung
Der «Selbstverschluss» (selbsttätiger Verschluss) während der Betriebs- und Beobachtungsphase eines geologischen Tiefenlagers wurde im EKRA-Bericht (2000) «Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle, Schlussbericht» anhand einer schematischen Lagerkonzept-Skizze erwogen, ohne aber weitere Angaben zu den Anforderungen, Funktionalitäten und technischen Umsetzungsmöglichkeiten zu machen. In einem weiteren EKRA-Bericht (2002) wurde festgehalten, dass auch in Krisensituationen die Sicherheit des Tiefenlagers gewährleistet sein müsse und deshalb Vorkehrungen zu einem raschen Verschluss in Form von Selbst- und Schnellverschlüssen zu treffen seien. Für deren Umsetzung bestünde noch Forschungsbedarf.
Selbstverschluss und Schnellverschluss wurden nicht in die Kernenergiegesetzgebung aufgenommen. Das ENSI hat jedoch in der Richtlinie ENSI-G03 den Gedanken der EKRA für ungünstige Entwicklungen der Rahmenbedingungen eines geologischen Tiefenlagers (z. B. gesellschaftliche Instabilitäten, Krieg, Epidemien oder ökonomischer Zusammenbruch), welche die Sicherheit des Lagers oder den ordnungsgemässen Verschluss in Frage stellen, aufgenommen. Die Richtlinie ENSI-G03 fordert technische und betriebliche Vorkehrungen für einen temporären Verschluss, um die Einlagerungsbereiche rasch in einen passiv sicheren Zustand überführen zu können. Zur Vorbereitung und Ausarbeitung dieser Forderung hatte das ENSI zusammen mit dem Ingenieurunternehmen Emch&Berger AG (Bern) vorgängig eine Studie zum Thema «Selbstverschluss» erstellt, in welcher Szenarien ungünstiger Entwicklungen während der Betriebsphase und mögliche Vorkehrungen für den schnellen Verschluss beleuchtet wurden (Klubertanz et al. 2007). Im Rahmen des Forschungsprogramms Radioaktive Abfälle (BFE 2013) wird das Thema des temporären Verschlusses im Teilprojekt «Verschlussmassnahmen in Krisensituationen» weiter vertieft und der regulatorische Handlungsbedarf geklärt werden.
4.5.7 Nachverschlussphase
4.5.7.1 Markierung
Aus Sicht der Gemeinden Buchs und Hallau, der Grünen Bezirk Bülach, der Grünen Däniken, der Grünen ZH, KLAR! Schaffhausen, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz existiert zurzeit weltweit keine Lösung für die Fragestellung, wie zukünftigen Generationen Informationen über den Lagerstandort, dessen Inhalt und Gefährlichkeit sowie über die korrekte Umgangsweise mit den eingelagerten Abfällen vermittelt werden könnten. Dies, obwohl das KEG eine dauerhafte Markierung des geologischen Tiefenlagers vorschreibe.
Die Gemeinden Buchs, Hallau und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz fügen hinzu, dass ein geologisches Tiefenlager aus Sicherheitsgründen nicht verschlossen werden dürfe, wenn kein glaubwürdiges Konzept für die Markierung gefunden würde. Denn würden Informationen über das Tiefenlager verloren gehen, würde es nicht möglich sein, auf Havarien zu reagieren oder die Abfälle zurückzuholen. Daher fordern diese Stellungnehmenden, dass die Frage der Markierung und Informationsübertragung sofort angegangen werden müsse und ein Konzept dafür nicht erst mit dem Rahmenbewilligungsgesuch eingereicht werden dürfe. Ohne ein Markierungskonzept sei das gesamte Konzept der passiven Sicherheit aus ihrer Sicht vollkommen in Frage gestellt. Auch aus Sicht der Gemeinden Buchs und Remigen, der Grünen Bezirk Bülach, der Grünen Däniken, der Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz sei es verantwortungslos, ein Tiefenlager zu verschliessen, ohne über eine Lösung zur dauerhaften Informationsübertragung und Markierung zu verfügen.
Eine Einzelperson wirft die Frage nach der Kennzeichnung des Tiefenlagers über lange Zeiträume und allfällige Eiszeiten hinweg auf. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten in der Nähe des Bözbergs müsse ihrer Meinung nach den künftigen 33 000 Generationen klar sein, dass sie dort weder Kalk, noch Kohle oder Gas abbauen oder Geothermie nutzen dürften. Diese Nutzungen hätten tödliche Folgen.