Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm

für die Betriebsbewilligung in den Testbereichen (untertägiges Felslabor) zu erproben und deren Funktionstüchtigkeit ist nachzuweisen. Zu diesem Zeitpunkt ist die detaillierte Lagerauslegung bekannt und die Rückholtechniken können anhand der untertage angetroffenen, standortspezifischen Bedingungen demonstriert werden. Vorstudien finden bereits heute im Felslabor Mont Terri statt.

4.5.5 Beobachtungsphase

Das Österreichische Umweltbundesamt stellt fest, das im EKRA-Konzept nicht festgelegt ist, wann die Beobachtungsphase beendet und das Lager geschlossen werden soll. Es werde lediglich ausgesagt, dass diese Phase einige Jahrzehnte bis mehr als hundert Jahre dauern kann. Die Beendigung der Beobachtungsphase wird auf Grundlage einer gesellschaftlichen Entscheidung zu erfolgen haben. Diese Frage werde in den vorliegenden Unterlagen nicht behandelt. Das Österreichische Umweltbundesamt findet, es müsse sichergestellt werden, dass die Frage nach den Entscheidprozessen im Zusammenhang mit der Beendigung der Beobachtungsphase frühzeitig in ausreichender Form erörtert werden sollte. Dabei sei insbesondere zu klären, wie dieser Entscheidungsprozess strukturiert und eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet werden kann.

Würdigung

Die Dauer der Beobachtungsphase wurde durch den Gesetzgeber nicht festgelegt. Als Grundlage zur Kostenberechnung wurde in der Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen vom 7. Dezember 2007 (SEFV) eine Dauer für die Beobachtungsphase von 50 Jahren angenommen. Dies bedeutet nicht, dass die tatsächliche Beobachtungsphase effektiv nach 50 Jahren beendet wird. Der Verschluss eines Tiefenlagers findet erst statt, wenn der Einlagerungsbetrieb und die Beobachtungsphase beendet sind. Voraussetzung für den Verschluss ist, dass der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist und ein entsprechender Bundesratsentscheid vorliegt. Die gesellschaftliche Diskussion, welche wohl in mehr als hundert Jahren stattfinden wird, kann und darf nicht vorweggenommen werden. Denn sowohl die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie auch die Werte können sich in dieser Zeit ändern.

4.5.6 Verschluss und Selbstverschluss

Die AG SiKa/KES und die Kantone AG und ZH fordern eine Überprüfung der möglichen Varianten des Lagerkonzepts unter Berücksichtigung der nuklearen Sicherheit. Diese Studie müsse alle Lagerphasen, das heisst auch den Verschluss und die damit verbundenen Verschlussarbeiten umfassen. Für den Kanton SH sind die Forschung und Entwicklung zur Langzeitsicherheit, darunter zu den Verschlusstechniken der Lager und zu den Schnellverschlüssen, auszuweiten und mit hoher Priorität zu verfolgen. Die Gemeinden Beringen, Neuhausen, Neunkirch, Oberhallau, Rüdlingen und Stetten sowie die Stadt Schaffhausen unterstützen die Empfehlung der KNS, in der die heutigen experimentellen Wissenslücken bei der Versiegelung und dem Verschluss des Tiefenlagers angesprochen werden. Die Anforderungen an den Verschluss des Lagers sollen aus Sicht der Gemeinden Buchs und Linn, der Grünen Bezirk Bülach, Grünen Däniken, Grünen ZH, von Klar! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz mit Priorität und auf experimenteller Basis behandelt werden.

Das Österreichische Umweltbundesamt weist darauf hin, dass das derzeitige Lagerkonzept der Nagra in wesentlichen Punkten von dem EKRA-Konzept des kontrollierten geologischen Langzeitlagers abweiche und ein selbsttätiger Verschluss von Schlüsselzonen nicht berücksichtigt werde. Das Österreichische Umweltbundesamt fordert, dass diese Elemente bei der weiteren Konzeptentwicklung vertieft zu betrachten seien und ein Abweichen vom ursprünglichen EKRA-Konzept nur nach detaillierten Untersuchungen und Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile erfolgen solle. Ebenso fordert Greenpeace unter Verweis auf eine Forderung der früheren KSA die Abklärung der Machbarkeit eines Selbstverschlussbauwerks.